Hallo Frau Bader, ich habe eine kutze Frage. Ich habe mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Zum 30.06.2011. Ich scheide aber unter Zustimmung des AG vorzeitig zum 31.12.2010 aus. Zum 01.02.2011 habe ich bei meinem neuen AG einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Fragen: Muß ich mich arbeitlos melden, wenn ich keine Leistungen erhalten will? Wie sieht es mit der KV (gesetzlich) aus. Meine Tochter ist bei mir mitversichert. Wie handhabt man das für einen Monat? Bin ich noch versichert? Was passiert mit der Renten und Arbeitslosenversicherung. Ich hoffe sie können mir eine kurze Info geben! Vielen Dank Grüße Beate Doberstein