Sehr geehrte Frau Bader
Ich bin in der 9.SSW und bekleide eine hohe Positition in meiner firma. Ich bin Abteilungsleiterin über 3 Abteilungen und als ich meinem Chef eröffnet habe, dass ich schwanger bin hat er mir gleich gesagt, dass ich auf gar keinen Fall nach der Geburt eine Teilzeitstelle bekommen würde sonst bin ich meinen Job los.
Außerdem könnte er es nicht akzeptieren wenn ich länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen fehlen würde, würde ich Erziehungsurlaub nehmen, dann würde er meine Stelle anderweitig besetzen und ich würde dann eine normale Stelle mit natürlich weitaus schlechterer Bezahlung bekommen. Außerdem hat er mir auch gesagt, dass er längere Fehlzeiten wegen eines Kindes (also wenn das Kind krank ist) nicht akzeptiert.
Ich bin zur Zeit total fertig denn es ist mein erstes Kind und ich mache mir furchtbare Sorgen wie das alles gehen soll.
Mein Mann kann auch keinen EU nehmen, da er sowieso einen sehr wackeligen Arbeitsplatz hat und er befürchten müßte hinterher gekündigt zu werden.
Ist das überhaupt rechtens, dass mein AG mir EU und Teilzeitstelle rigoros verwehrt?
Vielen dank für ihre Auskunft
Linda
Mitglied inaktiv - 27.09.2003, 12:39
Antwort auf:
AG verwehrt Teilzeitstelle/EU
..dem ist nichts mehr hinzuzufügen..
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2003
Antwort auf:
AG verwehrt Teilzeitstelle/EU
Hallo Linda,
ich bin auch in leitender Funktion tätig und kann Deinen AG zumindest verstehen... auch wenn ich anders reagieren würde.
Wie willst Du Deinen Job mit Teilzeit machen???
Bevor Du weiter mit ihm diskutierst, überlege Dir wie eine Arbeitsaufteilung echt sinnvol und machbar wäre. Erst dann würde ich ein weiteres Gespräch führen, den Betriebsrat sofort dazunehmen und deine Vorschläge unterbreiten.
Und wenn Du meine Einschätzung hören willst: ich finde, in leitender Funktion ist "Wischiwaschi" (also Teilzeit oder EZ) einfach nicht drin.
Man kann eine Führungspersönlichkeit nicht "mal eben" für 3 Jahre austauchen und dann soll nachher alles laufen wie vorher...
Das war (neben meinem besser Gehalt) einer DER Gründe, warum ich nicht EZ nehmen würde. Ich habe 2 Kinder und habe sogar auf den vorgeburtlichen MuSchu verzichtet um solnage wie möglich im Job zu bleiben.
Versteh mich nicht falsch, ich finde, jede Mutter sollte genauso selbstverständlich Zuhause bleiben können, wie der Vater; aber: dann muß ich eben auchmal die Seite des AG sehen.
Ich denke, Dein Chef hat halt auch nicht gerade sehr viel Sensibilität bewiesen.
"Verwehrt" hat er Dir die EZ nicht und rein theoretisch müßte er Dir Deinen Job (sofern im Arbeitsvertrag genau definiert) nach den 3 Jahren wiedergeben, aber das ist die Theorie... und er hat wohl die Fakten ziemlich undiplomatisch ausgesprochen.
Sicher nicht das, was Du hören wolltest, und auch kein juristischer Rat, aber wenn Du Fragen hast: mail mich an!
Désirée
Mitglied inaktiv - 28.09.2003, 22:19
Antwort auf:
AG verwehrt Teilzeitstelle/EU
Momentmal,
auch in leitender Funktion ist es möglich (okay kommt auf die Branche an) TZ auszuüben. Es gibt doch sicherlich einen stellvertreter o.ä. ? mit ihm die Aufgabe zu teilen für zumindest ein halbes jahr oder ein Jahr? ist das nach deiner Einschätzung möglich?
Rechtlich gesehen, kann er dir nur TZ verweigern, wenn wichtige Betrieblich Gründe dagegen sprechen. Elternzeit darf er dir NICHT verwehren, du hast ein Recht darauf. Er darf die Stelle besetzen, muss dir aber nach deinem EU eine GLEICHWERTIGE stelle mit gleichem Gehalt geben... Frage ist nur´, wenn er jetzt schon so stur ist, kann er dich nach ende des EU auch kündigen!
Hmmm in welchem Bereich arbeitest du denn? kannst du dich nicht nach einem anderen Betrieb umschauen?
LG ANdrea
Mitglied inaktiv - 29.09.2003, 12:22