Muß ich mich arbeitslos melden, wenn zischen dem Ende des Erziehungsurlaubs und den Neubeginn einer Arbeitsstelle (anderer Arbeitgeber) nur 6 Wochen liegen? Oder fehlen mir dann mal später die 6 Wochen in der Renten und Versicherungsbescheinigung?
Mitglied inaktiv - 03.07.2004, 09:32