Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch in der Elternzeit für mein erstes Kind, welche noch bis Oktober 2015 läuft. Nun bin ich wieder schwanger mit dem 2. Kind, ET ist der 19.06.2015. Nun geht es um die Planung der neuen Elternzeit. Während der ersten Elternzeit bin ich keiner Teilzeitbeschäftigung nachgegangen. Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die neue Mutterschutzfrist am 08.05.2015 beginnen würde. Nun war mein Plan, zum 08.05.2015 die alte Elternzeit zu beenden, damit ich in den Genuss des Mutterschaftsgeldes wieder komme sowohl von der KK als auch der Zuschuss vom AG. Nun habe ich auf der Seite vom "bmfsfj" folgendes gelesen: "Um auszuschließen,dass die Mutter die Elternzeit nur deswegen vorzeitig beendet, um auch in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld für das neue Kind zu kommen, sieht § 16 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz BErzGG vor, dass die Arbeitnehmerin ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen vorzeitig beenden kann. Damit soll, wie der Gesetzgeber ausdrücklich erwähnt hat, in der Vergangenheit registrierten Missbräuchen entgegengesteuert werden." Nun bin ich doch etwas verwirrt da ich hier im Forum viele Einträge gefunden habe, wo es anscheinend kein Problem ist die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Meine Frage ist nun kann ich meinem AG mitteilen, dass ich die Elternzeit vorzeitig zum Beginn der Mutterschutzfrist beende und bekomme ich dann auch wieder der AG-Zuschuss oder geht das nicht mehr und es wäre in dem Fall ratsam die alte Elternzeit bis Oktober 2015 laufen zu lassen und erst dann für das neue Kind diese zu nehmen? Viele Grüße Barbara P.
von angelbynight am 23.02.2015, 09:58