Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Stillen und Flasche

Frage: Stillen und Flasche

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Hallo Biggi! Ich werde in 3 Wochen nach dem Ablauf des Mutterschutzes wieder voll arbeiten gehen. Das Abpumpen übe ich fleißig, jedoch ist der Erfolg noch dürftig... Die Kinderärztin meinte, falls es bis dahin mit dem Abpumpen nicht klappen sollte, könnte ich Pre-Nahrung beifüttern, so dass ich nur noch morgens, abends und in der Nacht stille. Ist dann nicht die Gefahr sehr groß, dass meine Milchmenge enorm zurückgeht und ich bald keine Milch mehr haben werde? Ich würde noch so gerne wenigstens die übrigen Mahlzeiten weiter stillen. Ab wann schlägst Du mir vor, das Trinken der Fertignahrung zu üben? Reicht eine Woche vorher? Viele Grüße und Danke, Nina


Biggi Welter

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? Liebe Nina, warum wird statt einer guten Still- und Pumpberatung durch eine Stillberaterin immer als erstes künstliche Säuglingsnahrung empfohlen? Täglich beweisen weltweit unzählige Frauen, dass es möglich ist Vollzeit zu arbeiten und das Baby trotzdem ausschließlich mit Muttermilch zu ernähren und dies zum Teil unter Bedingungen, die sich deutsche Mütter, für die es Regelungen auch zum Stillen im Mutterschutzgesetz gibt, nicht im Traum vorstellen können. Auch unregelmäßige Arbeitszeiten lassen sich mit dem Stillen vereinbaren, wenn frau dies will. Selbst eine Arbeit im Schichtdienst ist daher nicht zwingend ein Abstillgrund. Wenn Du dein Kind weiterhin stillen und ausschließlich mit Muttermilch ernähren willst, dann kannst Du das auch! Du kannst stillen, bis Du deine Arbeit aufnimmst und gleichzeitig anfangen, dich mit der Pumpe vertraut zu machen. Das Üben mit der Flasche im Vorfeld wird zwar immer wieder propagiert, aber meist führt es nur zu vielen Tränen auf beiden Seiten, vor allem, wenn das Baby noch so klein ist. Frauen, die Berufstätigkeit und Stillen verbinden, machen fast immer die Erfahrung, dass es sehr gut geht, das Kind weiter nach Bedarf zu stillen und auch nach der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in den Zeiten, in denen Mutter und Kind zusammen sind nach Bedarf zu stillen. Das Kind weiß sehr genau, dass das Stillen etwas ist, was an die Mutter gekoppelt ist, dass andere Betreuungspersonen es nicht stillen und während deiner Abwesenheit muss es nicht zwingend eine Flasche bekommen. Abgepumpte Muttermilch oder auch künstliche Säuglingsnahrung können auch mit einem Becher oder einem Softcup gegeben werden. Lass dir einmal zeigen, wie einfach es sein kann, ein Baby mit dem Becher zu füttern. Mit der richtigen Technik ist das Bechern nicht aufwändiger als Flasche zu geben. Du kannst zum Beispiel so vorgehen: • Du stillst ausschließlich bis Du wieder anfängst außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, fängst Du an das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Du beim Üben gewinnst, kannst Du schon als Vorrat einfrieren. Sobald Du dann arbeitest sind, kannst Du dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen dir in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch kannst Du aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass dein Kind sie während deiner Abwesenheit bekommen kann. Wenn Du mit dem Baby zusammen bist, kannst Du ganz „normal" stillen. • Du stillst voll bis zum Beginn deiner Berufstätigkeit, lernst aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Du Milch von Hand ausstreichen kannst oder wie Du mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpst. Ab dem ersten Arbeitstag, streichst Du immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Du dich wieder wohl fühlst (alternativ zum Handausstreichen kannst Du eine Pumpe verwenden). Falls möglich, kannst Du die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot-Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleere wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Du dich wohl fühlst, nicht mehr, denn dann regst Du die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Du zu diesem Zweck abpumpst oder ausstreichst, kannst Du auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich deine Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, an denen Du arbeitest keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Du mit deinem Baby zusammen bist, kannst Du stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen wirst Du vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich solltest Du zunächst nicht abpumpen, da Du sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Du dann arbeitest, kannst Du selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Außerdem kann ich dir nur dringend raten, dich baldmöglichst an eine Stillberaterin in deiner Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für dich geeignet ist und wie Du damit umgehst. Wenn Du mir einen Wohnort mit Postleitzahl angibst, suche ich dir gerne die nächstgelegene LLL-Stillberaterin heraus. Falls Du kannst, lege deinen Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Du arbeitest von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechne damit, dass dein Kind sich nach deiner Rückkehr auf dich „stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama „tanken" muss. Als stillender Mutter stehen dir in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere dir einmal aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn- und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Du dich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren willst, ist zum Beispiel die Ausgabe 2/2000 (März) des „buLLLetin - die andere Elternzeitschrift für den Still- und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel „Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) findest Du in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für dich. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. LLLiebe Grüße Biggi


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