Menixe
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer Berufsausbildung und bin derzeit in der 28. Woche schwanger. Ende Dezember beginnt mein Mutterschutz, da ich am 31.1. Entbindungstermin habe. Ende Februar findet voraussichtlich die Zwischenprüfung für meinen Jahrgang statt, an der ich (wenn es die körperlichen Umstände zulassen) gern teilnehmen würde. Nun habe ich gelesen, dass ich für die Teilnahme der Prüfung der Schule schriftlich erklären muss, dass ich auf den Mutterschutz verzichten möchte. Bedeutet dies, dass ich auf den kompletten Mutterschutz verzichte oder ist es möglich, nur für den Tag der Prüfung den Mutterschutz sozusagen zu „unterbrechen“? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, eigentlich nur für den Tag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach der Entbindung hast du mindestens 8 Wochen absolute Mutterschutzfrist, in der du keine berufliche Tätigkeit ausüben darfst, auch nicht freiwillig. Für die Abnahme der Prüfung kann man eine Ausnahme gewähren, wenn du diese Unterschrift leistest. Das gilt dann nur für den Prüfungstag. Voraussetzung ist, dass dein körperlicher Zustand das erlaubt.
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