Sabrina 85
Sehr geehrte Frau Bader Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Also wir sind vorletztes Jahr an die Ostsee gezogen da bin ich nach ein paar Monaten in Festanstellung in einem Altenheim schwanger geworden und bin direkt ins Berufsverbot gekommen. Wegen der Familie sind wir letztes Jahr wieder nach nrw gezogen, meine Elternzeit endet Ende Juni und ab 1 .7.18 hätte ich eigentlich bei meinem alten Arbeitgeber angefangen wo ich vor dem Umzug an die Ostsee gearbeitet habe. Aktuell bin ich ja noch bei dem Arbeitgeber in Rostock angestellt gestern hab ich erfahren das ich schwanger bin. Meine Frage ist jetzt bleibe ich bei dem Arbeitgeber in Rostock weiter angestellt und falle wieder ins Beschäftigungsverbot wie läuft es finanziell ab? Entschuldigen sie für den langen Text. Vielen Dank schonmal Mit freundlichen Grüßen Sabrina
Hallo, das BV spielt bei AG 1 kwinw Rolle, denn er könnte Sie ja umsetzen - Sie können die Arbeit aber gar nicht antreten. Sie werden also bei AG 1 kündigen müssen u könnenbei AG 2 ins BV gehen. Lieeb Grüße NB
misses-cat
Um ein Bv zu bekommen müsstest du theoretisch arbeiten können, also deinen Vertrag erfüllen. Das kannst du nicht, da du mehrere 100km weit weg wohnst. Da bleibt dir nur die Kündigung. Such dir vor Ort Arbeit die du in der Schwangerschaft ausüben kannst sonst hast du einige Nullrunden im neuen Elterngeld.
Colien07022004
Hast du denn schon deinen neuen Arbeitsvertrag? Lg
Sabrina 85
Ah ok gut das ich das Schonmal weiß vielen dank
Ja der neue Vertrag ist unterschrieben dann kündige ich Dienstag direkt
Lg Sabrina
misses-cat
Du sagst deinem Arbeitgeber in NRW bescheid, der muss einen Arbeitsplatz für dich stellen wo du schwanger arbeiten kannst, kann er das nicht bekommst du ein Bv. Kündigen müsstest du die Stelle an der Ostsee, die kannst du ja gar nicht erfüllen da du da nicht mehr lebst
Sabrina 85
Ja das war unglücklich formuliert von mir meinte natürlich ich kündige die Stelle an der Ostsee und rede mit der Chefin von der neuen Arbeit in Köln das ich schwanger bin
Danke lg
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