Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Kind im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweites Kind im Erziehungsurlaub

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Sehr geehrte Frau Bader! Mein Erziehungsurlaub ist am 24.01.2001 zuende nun bin ich wieder Schwanger und der nächste Entbindungstermin laut Arzt ist der 10.04.2001 wie verhält es sich mit dem Arbeitgeber ,muß ich die zeit vom 24.01bis zum Mutterschutz arbeiten oder kann er mich auch kündigen.Arbeiten könnte ich sowiso nicht da mein Sohn nicht in den Kindergarten kommt.Ich habe schon häufig dort ausgeholfen auf 630Basis. Steht mir denn Mutterschaftsgeld zu,habe gehört wenn man auf 630DM arbeitet oder schon im Erziehungsurlaub ist dann stehen einem einmalig nur 400DMzu.So ganz steige ich nämlich nicht da durch. Danke im vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich rate Ihnen, möglichst schnell mit dem AG zusprechen, damit er planen kann. Wenn Ihr älteres Kind noch nicht das 3. LJ vollendet hat, könnte man den EU verlängern (mit Zustimmung des AG). Vielleicht gibt er Ihnen ansonsten unbezahlten Urlaub? Kündigen kann er Ihnen nach Ablauf des EU nach den allg. Regeln des KSchG. N. Bader


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