Mitglied inaktiv
Hallo, mein Erziehungsurlaub endet Mitte Mai und im August erwarte ich mein zweites Kind. Ich bin nicht berufstätig und werde wohl auch die drei Monate zwischen dem Ende des Erziehungsurlaubs und der Geburt nicht arbeiten. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf neuen Erziehungsurlaub? Hätte ich als Arbeitslose Anspruch auf Erziehungsurlaub, /-geld,und Mutterschaftsgeld? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen Karin
Hallo, wenn Sie kündigen, haben Sie nur Nachteile. Kein Mutterschaftsgeld, kein Erziehungsurlaub. Und Arbeitslosengeld wohl auch kaum, es sei denn, Sie können nachweisen, dass beide Kinder untergebracht sind. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Anspruch auf Elternzeit hat man nur wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht.Erziehungsgeld bekommt man auch wenn man nicht gearbeitet hat-ich glaube man bekommt es aber nicht gleichzeitig mit Arbeitslosengeld also entweder oder
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