Sehr geehrte Frau Bader! Mein Erziehungsurlaub ist am 24.01.2001 zuende nun bin ich wieder Schwanger und der nächste Entbindungstermin laut Arzt ist der 10.04.2001 wie verhält es sich mit dem Arbeitgeber ,muß ich die zeit vom 24.01bis zum Mutterschutz arbeiten oder kann er mich auch kündigen.Arbeiten könnte ich sowiso nicht da mein Sohn nicht in den Kindergarten kommt.Ich habe schon häufig dort ausgeholfen auf 630Basis. Steht mir denn Mutterschaftsgeld zu,habe gehört wenn man auf 630DM arbeitet oder schon im Erziehungsurlaub ist dann stehen einem einmalig nur 400DMzu.So ganz steige ich nämlich nicht da durch. Danke im vorraus.