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Liebe Frau Bader, unser Sohn ist 15 Monate alt, bis zum 10. Mai 2010 habe ich die Elternzeit bei meinem Chef eingereicht. Unser zweites Kind wird voraussichtlich im März nächsten Jahres geboren, hierzu möchte ich nun gerne die Elternzeit bis 2012 verlängern. Geht dies so einfach problemlos beim Arbeitgeber durch Einreichen eines Schreibens ? Kann der AG diese zweite Elternzeit auch verweigern? Muß ich meinem AG vor der Geburt mitteilen, dass ich ein zweites Kind erwarte? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus. Mit freundlichem Gruß Melanie Rehm
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
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Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...
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Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...
Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
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