Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweite Elternzeit fällt in die Erste

Frage: Zweite Elternzeit fällt in die Erste

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Liebe Frau Bader, unser Sohn ist 15 Monate alt, bis zum 10. Mai 2010 habe ich die Elternzeit bei meinem Chef eingereicht. Unser zweites Kind wird voraussichtlich im März nächsten Jahres geboren, hierzu möchte ich nun gerne die Elternzeit bis 2012 verlängern. Geht dies so einfach problemlos beim Arbeitgeber durch Einreichen eines Schreibens ? Kann der AG diese zweite Elternzeit auch verweigern? Muß ich meinem AG vor der Geburt mitteilen, dass ich ein zweites Kind erwarte? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus. Mit freundlichem Gruß Melanie Rehm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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