Liiiho
Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Elterngeld für das 2. Kind? Und kann ich mir dann das restliche Geld für die elternzeit für s erste Kind auszahlen lassen?
Hallo, das gerne immer wieder diskutierte Thema. Laut Gesetz ist es möglich die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dies, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Hier streitig ist, ob es auch möglich ist, wenn man direkt in ein Beschäftigungsverbot geht. Man kann die Ansicht vertreten, dass das zulässig ist, da der Arbeitgeber ja weiß worauf er sich einlässt. Auf der anderen Seite ist es ja aber nun so, dass große Teile des Mutterschaftslohn durch die Krankenkasse bezahlt werden und ich immer noch die Frage sehe, ob dies strafrechtlich von Relevanz ist. Ich bleibe deshalb immer noch bei der Meinung, dass ich es niemandem rate. Liebe Grüße NB
Soie
Für ein BV kann man die Elternzeit nicht abbrechen, nur zu Beginn des neuen Mutterschutzes kann man beenden.
mellomania
aber nicht um in ein bv zu gehen! das geht nicht. das elterngeld könntest du erhöhen, in dem du einfach normal arbeiten gehst :-) das darfst du nämlich bis zu 30 h in der laufenden elternzeit.
drosera
Hallo, Relevant ist, wann das erste Kind geboren wurde und wie du dir das Elterngeld hast aufteilen lassen. Es gelten die letzten 12 Monate vor Geburt des neuen Kindes, wobei Monate mit EG-Bezug oder Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden dürfen. Ein BV gibt es nur, wenn du zur Arbeit zur Verfügung steht. Das Kind wäre betreut?
mellomania
darum gehts doch nicht. ob das kind betreut ist oder nicht ist nicht relevant ,da sie gar nicht arbeitet. daher gibt es auch kein bv. erst wenn sie arbeitet, wie oben geschrieben, und das setzt ja voraus, dass das kind betreut ist und sie dann schwanger wird, könnte ein bv eventuell!!! vielleicht!! kommen.
Mitglied inaktiv
Es geht der AP darum, ob sie in falle einer Schwangerschaft in den nächsten Monaten, also jetzt noch während der EZ, die EZ abbrechen kann um ins BV zu gehen. Ziel wahrscheinlich höheres EG
HeyDu!
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html §16 III BEEG. Sie kann die EZ vorzeitig beenden. Sie stellt einen Antrag und der AG stimmt zu oder nicht zu. Ggf. kann sie besondere Härte nachweisen, sich etwas aus den Fingern saugen und braucht nicht einmal die Zustimmung des AG. Ein BV hat sie nicht in der Hand. Es ist also das Risiko der Fragestellerin die EZ zu beenden. Im Zweifel muss sie eben arbeiten oder hat Glück und bekommt das BV. Es ist einfach rechtlich falsch zu behaupten, man könne die EZ nicht beenden. Durchaus möglich und rechtlich sauber, dass sie die EZ beendet und der AG ein BV ausspricht. Sie will ja arbeiten und kann nichts dafür, wenn der AG sich keine Mühe gibt einen alternativen Arbeitsplatz zu finden.
luvi
Danke HeyDu. Genau so sehe ich das.
mellomania
derb reinfallen, dass es echt wehtut. das geht gar nicht. hattet ihr im bekanntenkreis mal den fall? tod des partners, jobverlust, kein geld mehr wegen hausbrand z.b.? DAS sind eben die genannten härtefälle. aber mit der hoffnung ein bv zu bekommen und fürs daheim sitzen vollen lohn...das sollte mal so richtig schief gehen. dann würde das hier nicht mehr genannt werden. ich finde das echt dreist. sorry.
HeyDu!
Mellomania, Du musst endlich aufhören zu interpretieren. Betrug ist in dem Zusammenhang das falsche Wort. Risiko wäre richtig und dieses trägt der Fragesteller selbst. Niemand sprach davon, dass die Härtefallregelung genutzt wird und ob Gründe vorliegen oder nicht. Der AG kann ja auch so zustimmen, dann Bedarf es den diversen krassen Gründen nicht. Wenn der AG zustimmt, teilt die Frau die Schwangerschaft mit und mehr liegt nicht in ihrer Hand. Ein Anwalt holt das Beste für seinen Mandanten raus im Rahmen des gesetzlich möglichen. Ich würde mir wünschen hier würde dementsprechend beraten statt Staatsanwalt und Richter gespielt.
Felica
Leute, sie bekommt doch noch EG. Also ist das Kind noch keine 20 Monate alt. Warum also so kompliziert? Und 20 Monate nur dann, wenn sie EG Plus bekommt. Ist es Basis-EG, spielt es absolut keine Rolle. Es werden die ja längstens 14 Monate EG ausgeklammert und von vor dem ersten Kind ersetzt. In dem falle müsste sie also gar nichts abbrechen, sondern geht ganz normal ab Oktober wieder arbeiten bis zum neuen Mutterschutz und hat dann keine einzige Nullrunde. Warum also kompliziert über abbrechen oder anderem? Ist das Kind bereits jetzt schon über ein Jahr, weil EG Plus, muss man halt schauen ob der AG mitspielt. Zudem wie es mit dem EG geht, denn wenn sie da nicht aufpasst ist das EG was noch nicht ausgezahlt wurde futsch. Denn beendet sie die EZ, lebt der VZ-Vertrag auf und damit ist jeglicher Anspruch auf EG vorbei. Geld für EZ gibt es von gar keiner Stelle, die EZ kann man sich also gar nicht auszahlen lassen. Wenn gibt es nur EG, was aber mit EZ gar nichts zu tun hat. Sollte der AG der Verkürzung zustimmen, muss sie eben arbeiten wenn es blöde kommt. Eien Kinderbetreuung wird ja sicherlich vorhanden sein wenn man solche Pläne sich ausmalt. Irgendwas muss ja eh ab Oktober geplant sein, sonst muss sie eh kündigen. Denn ohne Kinderbetreuung gibt es auf keinen Fall ein BV, selbst dann wenn der AG eines ausstellen sollte. Da wird die KK schon drauf achten die das immer strenger kontrolliert.
Dojii
Wenn der Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung zustimmt (was er nicht muss), dann sehe ich hier keinerlei Probleme für sie. Ein Recht auf vorzeitige Beendigung hat man allerdings nicht. Und der Arbeitgeber muss die Ablehnung der vorzeitigen Beendigung nicht mal begründen. Ein Arbeitgeber weiß sehr genau auf welche Risiken er sich einlässt wenn er freiwillig (!) die Elternzeit beenden lässt. -> Risiko des Arbeitgebers Und wenn sie dann doch kein BV bekommt, dann ist das eben so. -> Risiko der Arbeitnehmerin
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