Pünktchensmama
Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine Zeit voller Risiken. Ich möchte die Elternzeit für mein erstes Kind möglichst spät kündigen. Bis wann wäre das möglich? Freundliche Grüße
Hallo, das Gesetz nennt keine Fristen. Ich würde aber die 7 Wochen Frist, die bei anderen Dingen zählt, beachten Liebe Grüße NB
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