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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Kurz zu meiner Person: männlich, 39J alt und Führungskraft mit ca. 300 Personen. Ich habe vor Elternzeit im Rahmen von 16 Monaten zu nehmen: - Monat 1-2 möchte ich komplett zuhause bleiben und ElterngeldPlus beantragen. - Monate 3-10 möchte ich gerne in Teilzeit (zw. 25h und 30h) arbeiten. - Monat 11-12 möchte ich gerne wieder komplett zuhause bleiben und ElterngeldPlus beantragen. - Monat 12-16 möchte ich wieder in Teilzeit arbeiten (Partnerschaftsbonusmonate) Angenommen mein AG lehnt die Teilzeit ab (die Elternzeit, die ich komplett zuhause bleiben möchte kann er ja soweit ich weiß nicht ablehnen?!), besteht dann trotzdem Kündigungsschutz in den Monaten 3-10 sowie 12-16? Kann mein AG die TZ, die für die Partnerschaftsbonusmonate gedacht sind, ablehnen? Vielen Dank vorab
Hallo, 1. Der Kündigungsschutz besteht grundsätzlich immer erst acht Wochen vor Beginn der jeweiligen Elternzeit 2. Sie müssen berücksichtigen, die Elternzeit entsprechend der Lebensmonate zu nehmen 3. Der Arbeitgeber darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen die Teilzeit ablehnen. Liebe Grüße NB
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