Hallo, ich wollte mal frage ob immer das Jugendamt bzw. Familiengericht zuständig ist wo die Kinder geboren sind und ob man erwirken kann das man zum anderen Jugendamt bzw. Familiengericht möchte. Wie ist es wenn man in ein andere Bundesland zieht, ist dann immer noch das Jugendamt/ Familiengericht am Geburtsort der Kinder zuständig? MfG
Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 21:22