Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuschuß zur Tagesmutter bzw Kindergrippe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuschuß zur Tagesmutter bzw Kindergrippe

Stina9

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Schwiegermutter hat mir erzählt, dass bei Ihnen im Bekanntenkreis, zwei Familien finanziellen Zuschuß zur Tagesmutter bzw Kindergrippe bekommen, obwohl beide arbeiten. Kennen Sie hierfür eine Regelung? Da wir niemanden für unseren Sohn haben, müßte ich Ihn in die Krippe bzw zur Tagesmutter geben. Die Kosten hierfür belaufen sich so hoch, dass es sich eigentlich nicht rechnet... Vielen Dank! Gruss Stina9


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dies kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist länderabhängig. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Wenn die Tagesmutter mit der Stadt / Gemeinde zusammenarbeitet, dann darf der Beitrag nicht teurer sein, als ein Krippenplatz. Und diese Plätze, wie auch der normale Kindergartenplatz können ermäßigt werden. Je nach Einkommen der Familie. Man muss sich eben finanziell nackig machen, Verdienstnachweise etc. anbringen, dann wird geprüft. Wir haben vorher für beide Kinder über 300€ bezahlt, jetzt zahlen wir nur noch 110€ im Monat für beide ! Antrag auf Ermäßigung der Kinderbetreuungsgebühren nennt sich das. Je nachdem wo abgerechnet wird ist der zu stellen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.


Stina9

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Vielen Dank für die Info Thelmalouise! Gruss Stina9


Mitglied inaktiv

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Also wir gehen auch beide arbeiten, und NUR deswegen bekommen wir überhaupt den Zuschuss. Würde einer von uns nicht arbeiten gehen, dann wäre die TaMu unser Vergnügen. Bei uns ist das so dass die TaMu komplett vom Kreis bezahlt wird, und ich zahle an den Kreis das was ich auch für eine Kita mit der gleichen Betreuungszeit zahlen würde. Zum Glück zahl unser Kreis nicht ganz so schlecht wie andere Städte und Gemeinden im Umkreis, sodass unsere TaMu keinen zusätzlichen Stundensatz nimmt. Nur Essensgeld zahlen wir natürlich extra! Ab dem Sommer, wenn unsere Tochter 3 Jahre alt sein wird, wird sie 4 1/2 Stunden am Tag in den KiGa gehen, und drum herum zur TaMu, die sie dann auch bringt und abholt, jenachdem wie wir arbeiten müssen (einer Selbstständig, der andere angestellt mit flexiblen Arbeitszeiten). Alles in Allem geht unsere Tochter 45h / Woche in die Betreuung. LG Sabine


kati1976

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hier in MV geht das nach einkommen. man muss alle einnahmen und ausgaben angeben und dann wird berechnet wieviel man zahlen muss


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