Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuschuss Tagesmutter/Betreuung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuschuss Tagesmutter/Betreuung

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Hallo, ich habe eine Tochter, sechs Monate alt. Ich lebe mit dem Kindesvater zusammen, wir sind aber NICHT verheiratet. Damit ich nicht unter Hartz IV falle, habe ich mich mit einer ICH-AG selbständig gemacht. Bisher war mein Freund zu Hause und konnte während ich arbeiten gehe auf die Kleine aufpassen. Jetzt muss er eine Umschulung machen wegen Krankheit, er wohnt in der Schule im Wohnheim und ist somit die ganze Woche nicht zuhause. Deshalb habe ich jetzt eine Betreuung für die Kleine, kostet natürlich. Ich hatte schonmal beim Jugendamt angefragt wegen Zuschuss dazu, sie sagten damals das gäbs nur für Alleinerziehende. Ich BIN ja aber ab sofort die ganze Woche alleine, gibts da gesetzliche Regelungen?? Leider sind die beim Jugendamt immer sehr unfreundlich und geben sehr störrisch überhaupt Auskunft... kein Wunder das es in Deutschland immer weniger Kinder gibt! Wäre nett wenn Sie mir da weiterhelfen könnten! Liebe Grüsse Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alleine unter der Woche, aber der KV wohnt ja trotzdem bei Ihnen. Bei entsprechend niedrigem Einkommen können auf Antrag die Kosten für die Kinderbetreuung (Tagesmutter, Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) vom Jugendamt übernommen werden. Für die Kosten von Tagespflege und Kindertagesstätten werden Zuschüsse nach folgenden Kriterien vergeben: Für Alleinerziehende: - der/die Betreffende befindet sich in der Erstausbildung (Erststudium gilt nur, sofern vor dem Studium keine andere Ausbildung erfolgt ist) - die Berufstätigkeit erfordert eine Ganztagskinderbetreuung Für Elternpaare (verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft) ist eine Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten für Tagespflege oder Kindertagesstättenplätze nur dann möglich, wenn das Kind während der Zeit der Erstausbildung geboren wurde. Zuständig ist das JA, stellen Sie doch dort einfach mal einen Antrag! Gruß, NB


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