Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag Kita bei Allergien?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag Kita bei Allergien?

Mitglied inaktiv

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Hallo, unser Sohn (knapp 2 J.) geht seit März diesen Jahres in die Krippe. Er hat eine umfangreiche Nahrungsmittelallergie, so dass wir das Mittagessen selbst kochen und mitgeben. Soweit so gut, Hygiene hat zugestimmt und Kita-Träger ist damit einverstanden, wir sollen allerdings jetzt eine Zusatzvereinbarung zum ursprüngl. Vertrag unterzeichnen: u. a. steht sinngemäß drin, dass 1. wir der Einrichtung den Schaden ersetzen, der durch event. Verunreinigung/Schadhaftigkeit der von uns mitgegebenen Speisen entsteht und 2. die Einrichtung eine 1:1Betreuung nicht gewährleisten kann und muss, zwar gleiche intensive Betreuung, wie andere Kinder auch, aber kein Ausschluss, dass unser Kind bei Spiel und Interaktionen mit anderen Kindern und Eltern trotz Beaufsichtigung Nahrungsmittel zu sich nimmt, die allergische Reaktionen auslösen könnten. Diesbezügl. sollen wir Einrichtung/Träger von Ansprüchen daraus resultierend freistellen Darf ich Sie fragen, ob das so legal ist, was der Träger von uns verlangt? Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, suchen Sie mal in meiner Forums-Suchfunktion, so einen Fall hatten wir neulich schon mal. Vllt. kann man sich muttetechnisch austauschen. Ich hatte der anderen Mutter sogar geraten, einen derartigen Ausschluss abzuschließen, sonst kann es passieren, das der KiGa das KInd nicht nimmt. Er kann gar nicvht zu 100 %gewährleisten, dass das Kerlchen etwas verbotenes ißt. Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hier ist der Beitrag der anderen Mutter: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Immernoch-Aerger-mit-Kita_76087.htm


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