Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, gehe ab nächsten Monat Teilzeit während der Elternzeit arbeiten. Habe jetzt meinen Vertrag bekommen und möchte von Ihnen wissen, ob ich ihn so unterschreiben kann (mein ARbeitgeber ist manchmal nämlich ziemlich nickelig!). Es ist mir sehr wichtig, dass mein ursprünglicher Arbeitsvertrag komplett wieder auflebt, weil ich während der Elternzeit 2 Gehaltsstufen weniger verdiene. Das möchte ich auf jeden Fall nach der Elternzeit wieder aufgehoben haben. HIer also der Vertrag: Zusatzvereinbarung zwischen der Firma X und mir werden folgende Zusatzvereinb. zum Arbeitsvertrag vom 01.03.97 geschlossen: §1 Diese Zusatzvereinb. sind gültig mit Wirkung vom 1.12.06 und befristet bis zum 03.07.07(Ende der Elternzeit). §2 An die Stelle der Vergütungsgruppe (...) TVöD Entgeltgruppe 9 tritt die Entgeldg. TVöD 6 (...). §3 Frau Xyz wird beschäftigt als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Angestellten. §4 Der tägliche Arbeitseinsatz wird von den vom Vorstand ermächtigten Angestellten festgelegt. §5 Änderungen und Ergänzungen dieser Zusatzvereinbarung sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. §6 Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieser Zusatzvereinb. zum Arbeitsvertrag vom 01.03.97. Ach ja, hier in der Zusatzvereinb. wird Bezug genommen auf meinen allerersten Arbeitsvertrag. Damals hatte ich noch die Gehaltsgruppe, die ich jetzt während der Elternzeit bekommen soll. Meine jetztige Gehaltsgruppe habe ich erst später erhalten. Damals wurde ein "Vertrag zur Änderung des Arbeitsvertrages vom 01.03.97" geschlossen. Es ist leider etwas sehr lang geworden, aber mir ist Ihre Antwort sehr wichtig. Ich möchte nämlich nicht hinters Licht geführt werden. Vielen Dank und ein schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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also, wenn ich das richtig sehe, ist die Zusatzvereinbarung befristet, so daß für den ruhenden Vertrag keine Gefahr besteht. Allerdings: warum nimmst du eine Gehaltsminderung während der TZ in Kauf? Das ist nicht rechtmäßig! Ulrike


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