Bella1
Hallo, wenn jemand nach einem Jahr Elternzeit die nächsten 2 Jahre in Teilzeit in Elternzeit gehen möchte, reicht es dann aus wenn: 1) eine Zusatzvereinbarung zum Ursprungsarbeitsvertrag erstellt wird oder muss ein ganz neuer Vertrag erstellt werden? 2) würde beispielsweise ein Satz reichen, im Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX werden Sie während Ihrer Elternzeit monatlich XX Stunden arbeiten. Alle sonstigen Regelungen des alten Arbeitsvertrages bleiben uinverändert gültig? 3) würde dann nach dieser Zeit der alte Vertrag automatisch wieder aufleben? 4) gilt bei TZ in Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz? 5) muss bei so einer Vereinbarung die Vereinbarung an die Rentenkasse geschickt werden wegen einer Anrechnung, habe gehört das es eine spezielle Anrechnung geben würde bei TZ in EZ. Ganz lieben Dank für die Hilfe/Infos
Hallo, 1-4: JA 5.: Das geht automatisch Liebe Grüsse, NB
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