Tüftlerin
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in meiner 2. Elternzeit und möchte die Beiträge zur Krankenkasse umgehen. Ich war zuvor 11 Monate lang in Teilzeit während der 1. Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber (meiner lehnte die Teilzeit ab) und dort pflichtversichert. Dann beendete ich mein Arbeitsverhältnis bei dem vorübergehenden Arbeitgeber und beendete meine Elternzeit beim ersten Arbeitgeber, um direkt im Anschluss dort in den Mutterschutz zu gehen. Hier erhielt ich Mutterschaftsgeld in Höhe des ursprünglichen Vollzeitgehalts und war damit wohl wieder freiwillig versichert. Meine Krankenkasse sieht mich nun als freiwillig versichertes Mitglied an und möchte für die Elternzeit die Mindestmitgliedsbeiträge erheben. Ich habe von meinem Arbeitgeber bereits die Zustimmung wieder woanders während meiner Elternzeit zu arbeiten. Meine Fragen sind: 1. wenn ich nun einen Monat lang Teilzeit z.B. 10 -15 Stunden arbeite mit einem Gehalt von etwa 600-800€ brutto, lebt dann die Pflichtversicherung wieder auf und ich kann die Elternzeit beitragsfrei überstehen? 2. Ich habe von der Gleitzone gelesen. Führen Einkünfte über der Minijobgrenze, aber noch in der Gleitzone zur Versicherungspflicht oder müsste das Gehalt höher als die Gleitzone sein? 3 . Ist es relevant, ob der Vertrag von vornherein auf 1 Monat befristet ist oder unbefristet ist und von mir gekündigt wird? 4. Gibt es eine andere Möglichkeit, die Beiträge zu umgehen? (Mein Partner ist privat versichert und wir sind weder verheiratet noch eine eingetragene Lebensgemeinschaft, dieser Weg ist also ausgeschlossen). Herzlichen Dank!
Hallo, 1.Ich weiß nicht, ob ein Monat ausreicht-ist nicht wirklich mein Thema, habe mal gestöbert, überall steht, man muss regelmäßig weniger als die Beitragsbemessungsgrenze haben 2. Höher als Minijob 3. s. 1 4. Sozialversichrungspflichtige Tätigkeit aufnehmen Liebe Grüße NB
Tüftlerin
Zur Information: es hat geklappt. Ich war 1 Monat lang mit etwas über 450 Euro pflichtversichert, dann Aufhebungsvertrag und bin nun bis zum Ende der Elternzeit kostenfrei in der gesetzlichenen Krankenkasse!
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