Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück in die Elternzeit? Geht das?

Frage: Zurück in die Elternzeit? Geht das?

oseya

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Guten Morgen Frau Bader, ich habe im Dez. 2012 meine kleine Tochter geboren und war dann nach einem Jahr ab Jan 2014 wieder arbeiten. Mein großer Sohn ist 7 Jahre alt und gerade in die Schule gekommen. Leider ist meine Tochter aufgrund nun mittlerweile 4 Erzieherwechsel immer noch nicht in der Kita angekommen, es gibt viele Tränen und sie hat großen Stress. Mein Sohn ist leider in seiner kurzen Schulkarriere ( 2,5 Monate) auch bereits mit der 3. Klassenlehrerin konfrontiert und benötigt viel Unterstützung meinerseits, um sich damit zurecht zu finden. Um die zur Zeit schwierige Situation zu managen und für die Kinder da zu sein, bin ich momentan seit 4 Wochen krank geschrieben, so kann ich wenigstens die Kinder in "Ruhe" morgens begleiten und sie am Nachmittag früher abholen. Ich merke, dass ich eigentlich weiter zu HAuse bleiben müsste, bis die Beiden sich wieder stabilisiert haben und Kraft tanken konnten. Nun frage ich mich, ob ich nicht nochmals Elternzeit beantragen könnte? Ich habe ja bisher nur jeweils 1 Jahr Elternzeit pro Kind genommen und stehen mir nicht bis zu 3 Jahre pro Kind zu? Ich habe auch schon überlegt meinen Job zu kündigen. Das geht jedoch nicht wirklich, da ich mit einer Sperrfrist beim Jobcenter für mind. 3 Monate rechnen müsste. Ich bin alleinerziehend und habe keine Rücklagen. Können Sie mir sagen, ob es nach dem Elternzeitgesetz irgendeine Möglichkeit für mich gibt, nochmal in Elternzeit zu gehen? Ich finde dazu im Internet keine eindeutigen Hinweise, die sich auf meine Situation übertragen ließen. Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus und wünsche Ihnen einen schönen Tag Ann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal ist es juristisch nicht korrekt, dass ihr Arbeitgeber sie krank schreibt, weil ihre Kinderprobleme mit der Kindergarten und der Schule haben. Ansonsten können Sie mit Frist sieben Wochen Elternzeit beantragen.Sie müssen dann eben eventuell von Hartz IV leben, kündigen will ich deshalb nicht Liebe Grüße, NB


Colien07022004

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Hallo, du kannst bei deinem AG einen Antrag stellen. Er muss zustimmen, sonst hast du keine Möglichkeit... Aufgrund einer schweren Erkrankung meiner Tochter habe ich diesen Antrag ebenfalls gestellt und zum Glück genehmigt bekommen. Geld steht dir in dieser Zeit keines zu. Kannst du eine Betreuung nachweisen, dann eventuell ALG1 (bei 50% Betreuung auch nur 50% ALG1) ... Ich wünsche Dir viel Glück! LG


desireekk

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Hm.... Du hast doch bisher nur EZ für die ersten beiden Jahre der Kleinen verbraucht. also könntest Du mit 7 Wochen Volauf sofort noch EZ bis zum 3. Geb der Kleinen anmelden. Finanziell musst Du eben schauen wie Du das gestaltest... Gruss Désirée


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