Mitglied inaktiv
Hallo, ich wurde über meinen Arbeitgeber zu einer Zeugenaussage vor Gericht geladen wegen einer dienstlichen Angelegenheit. Nun ist meine Tochter aber erst vier Wochen alt und ich demzufolge noch im Mutterschutz. Außerdem stille ich sie sehr oft und möchte eigentlich nicht im Gericht stillen, da ich das nicht gern öffentlich mache. Mein Anfahrtsweg würde auch ca. 1,5 h betragen. Ich habe auch noch einen Sohn (21 Monate alt). Für beide Kinder habe ich keinerlei Betreuungsmöglichkeiten. Muß ich vor Gericht erscheinen? Wie kann ich das abwenden, da ich es für mich nicht zumutbar finde?
Hallo, wenden Sie sich an das Gericht und klären Sie es, am besten schriftlich. Ich denke, das KInd stellt keinen GRund dar-es sei denn, Sie haben ein ärztliches Attest. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi! Ich bin zwar nicht Frau Bader, aber kann Dir berichten, dass mir (bin Beamtin) während meines Mutterschutzes das gleiche passiert ist! Habe das dem Dienstherrn gemeldet, welcher sich widerum mit dem Gericht in Verbindung gesetzt hat. Ergebnis: ich mußte nicht erscheinen, sondern mein Vertreter im Amt. War kein Problem! Viel Glück Murmeline
Mitglied inaktiv
Hallo Ich mußte als justizvollzugsbeamtin,zu einer Aussage erscheinen was auch richtig war, der zwerg kam mit, und wurde solange bei den Gerichtswachtmeistern geparkt, mein Denstherr hat dne Staatsanwalt nur darüber informiert, dass der Termin einzuhalten sei, wenn mglich eben wg. dem Zwerg. Ich hielt es für meine Pflicht dort zu erscheinen, obwohl ich auch fast 2 std. zum gerichtsort fahren mußte, Gruß fraggel
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