Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich wohne in Miete und habe einen Mietvertrag, der sich jährlich bis zum 31.12. verlängert, wenn er nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet wird. (Vertrag vor 2001). Da die Wohnung mit Kind zu klein ist (erstes Kind)habe ich zum 31.04 gekündigt. Der Vermieter pocht jetzt aber auf Vertrag bis 31.12. Ich habe aber auch schon gelesen, dass Schwangere Zeitmietverträge innerhalb 3 Monate kündigen können. Stimmt das. Mit freundlichen Grüssen Daniela
Hallo, Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es ging dabei eigentlich nicht um die Frage wie lange das Mietverhälnis schon besteht, sondern um die Thematik eines !!Zeitmietvertrages!! der sich bis zum 31.12 jedes Jahr verlängert. Gilt da für Schwangere trotzdem 3 Monate Kündigungsfrist wenn die Wohnung zu klein ist oder muss ich den Mietvertrag bis zum 31.12.2003 erfüllen. Mit freundlichen Grüssen Daniela
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