Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitarbeitsfirma

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeitarbeitsfirma

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Hallo, ich habe nach meiner 2-jährigen Erziehungszeit wieder bei meiner Zeitarbeitsfirma angefangen. Nun hat sich in dieser Zeit der Tarifvertrag von Westtarif auf Osttarif geändert. Somit verringerte sich mein Stundenlohn von 8,85 auf 7,66 Euro. Ich wurde nicht darüber informiert. Die große Überraschung kam mit der Lohnabrechnung. Muss ich das hinnehmen oder kann ich weiterhin auf meinen vorherigen Stundenlohn bestehen? Gruß Alina79


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sich der Tarifvertrag geändert hat, wird das für alle gelten. Liebe Grüsse, NB


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