Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zu meiner Frage bzgl SS in Elternzeit + Zeitarbeitsfirma

Frage: Nochmal zu meiner Frage bzgl SS in Elternzeit + Zeitarbeitsfirma

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader.. Dies war ihre Antwort auf meine Frage: "Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB" Meinten sie damit,ob es im Vertrag direkt steht das ich für das Unternehmen XY beschäftigt bin? Mein Vertrag ist mit der Zeitareitsfirma mit dem Beruf "Helferin" geschlossen und als Einsatzort steht nicht die Firma XY...Es geht mir ja darum,das wenn ich SS werden würde,ich ja in diesem Unternehmen leider nicht mehr arbeiten dürfte und das ja das einzige ist,wo meine Leihfirma hin vermittelt... Ich dachte als schwangere hat man Kündigungsschutz,denn ich würde ja arbeiten wollen,darf es dann ja leider nicht. lg und danke für ihre Mühe,sie machen das toll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Kü-Schutz haben Sie auf jeden Fall. Haben wir vllt. aneinander vorbei geredet? Hatten Sie nicht nach einem BV gefragt? Also, wenn Ihr AG Sie anders einsetzen kann, darf er das auch. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Ich hab mich bestimmt nicht so ausgedrückt,wie ich wollte =) Es geht an uns für sich darum,das ich ja derzeit "nur" bei der leihfirma angestellt bin und aufgrund der ss ja aus diesem unternehmen rausgenommen wurde mit BV und da wollt ich nur wissen,ob wenn ich quasi nach der ELternzeit schon schwanger zurückkehre ich ein BV bekomme,weil ich ja in dieses unternehmen dann nicht mehr kann (ist auch das einzige,was sie haben) oder wie sich das dann geldlich regelt. aber ich bin schon sehr froh zu hören,das ich auf jeden fall kündigungsschutz habe. viielen dank für ihre mühe lg S


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo... Ich bin seit dem 07.01,11 in Elternzeit,die ich für 1 Jahr beantragt habe. Ich bin unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die nur 1 Unternehmen hat,an das sie Mitarbeiter entleiht. Bei diesem Unternehmen war ich bis zu meiner SS und bekam daraufhin ein BV weil dort kein schwangerengerechter Arbeitsplatz vorhanden war/ist. N ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...