Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader.. Dies war ihre Antwort auf meine Frage: "Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB" Meinten sie damit,ob es im Vertrag direkt steht das ich für das Unternehmen XY beschäftigt bin? Mein Vertrag ist mit der Zeitareitsfirma mit dem Beruf "Helferin" geschlossen und als Einsatzort steht nicht die Firma XY...Es geht mir ja darum,das wenn ich SS werden würde,ich ja in diesem Unternehmen leider nicht mehr arbeiten dürfte und das ja das einzige ist,wo meine Leihfirma hin vermittelt... Ich dachte als schwangere hat man Kündigungsschutz,denn ich würde ja arbeiten wollen,darf es dann ja leider nicht. lg und danke für ihre Mühe,sie machen das toll.
Hallo, Kü-Schutz haben Sie auf jeden Fall. Haben wir vllt. aneinander vorbei geredet? Hatten Sie nicht nach einem BV gefragt? Also, wenn Ihr AG Sie anders einsetzen kann, darf er das auch. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich hab mich bestimmt nicht so ausgedrückt,wie ich wollte =) Es geht an uns für sich darum,das ich ja derzeit "nur" bei der leihfirma angestellt bin und aufgrund der ss ja aus diesem unternehmen rausgenommen wurde mit BV und da wollt ich nur wissen,ob wenn ich quasi nach der ELternzeit schon schwanger zurückkehre ich ein BV bekomme,weil ich ja in dieses unternehmen dann nicht mehr kann (ist auch das einzige,was sie haben) oder wie sich das dann geldlich regelt. aber ich bin schon sehr froh zu hören,das ich auf jeden fall kündigungsschutz habe. viielen dank für ihre mühe lg S
Ähnliche Fragen
Hallo... Ich bin seit dem 07.01,11 in Elternzeit,die ich für 1 Jahr beantragt habe. Ich bin unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die nur 1 Unternehmen hat,an das sie Mitarbeiter entleiht. Bei diesem Unternehmen war ich bis zu meiner SS und bekam daraufhin ein BV weil dort kein schwangerengerechter Arbeitsplatz vorhanden war/ist. N ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung