Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader.. Dies war ihre Antwort auf meine Frage: "Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB" Meinten sie damit,ob es im Vertrag direkt steht das ich für das Unternehmen XY beschäftigt bin? Mein Vertrag ist mit der Zeitareitsfirma mit dem Beruf "Helferin" geschlossen und als Einsatzort steht nicht die Firma XY...Es geht mir ja darum,das wenn ich SS werden würde,ich ja in diesem Unternehmen leider nicht mehr arbeiten dürfte und das ja das einzige ist,wo meine Leihfirma hin vermittelt... Ich dachte als schwangere hat man Kündigungsschutz,denn ich würde ja arbeiten wollen,darf es dann ja leider nicht. lg und danke für ihre Mühe,sie machen das toll.
Hallo, Kü-Schutz haben Sie auf jeden Fall. Haben wir vllt. aneinander vorbei geredet? Hatten Sie nicht nach einem BV gefragt? Also, wenn Ihr AG Sie anders einsetzen kann, darf er das auch. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich hab mich bestimmt nicht so ausgedrückt,wie ich wollte =) Es geht an uns für sich darum,das ich ja derzeit "nur" bei der leihfirma angestellt bin und aufgrund der ss ja aus diesem unternehmen rausgenommen wurde mit BV und da wollt ich nur wissen,ob wenn ich quasi nach der ELternzeit schon schwanger zurückkehre ich ein BV bekomme,weil ich ja in dieses unternehmen dann nicht mehr kann (ist auch das einzige,was sie haben) oder wie sich das dann geldlich regelt. aber ich bin schon sehr froh zu hören,das ich auf jeden fall kündigungsschutz habe. viielen dank für ihre mühe lg S
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