Mitglied inaktiv
Hallo... Ich bin seit dem 07.01,11 in Elternzeit,die ich für 1 Jahr beantragt habe. Ich bin unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die nur 1 Unternehmen hat,an das sie Mitarbeiter entleiht. Bei diesem Unternehmen war ich bis zu meiner SS und bekam daraufhin ein BV weil dort kein schwangerengerechter Arbeitsplatz vorhanden war/ist. Nun zu meiner Frage... Wenn ich vor Ablauf meiner Elternzeit schwanger werden würde,wie müsste mich meine Zeitarbeitsfirma dann bezahlen?Wäre ich automatisch wieder in einem BV drin,weil es ja nur das 1 Unternehmen gibt und würde dann dasselbe bekommen was ich im BV in der 1. SS bekam?Oder würde ich den Grundlohn (ohne Zulagen) erhalten,weil ich ja im Grunde "nur" bei der Leihfirma bin und nicht in dem Unternehmen. Lg, Sandra
Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Oder hat die Zeitarbeitsfirma sogar das Recht mich dann zu kündigen,weil ich eben schwanger nicht mehr einatzfähig für dieses eine Unternehmen bin? LG und vielen Dank im vorraus
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Hallo Frau Bader.. Dies war ihre Antwort auf meine Frage: "Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB" Meinten sie damit,ob es im Vertrag direkt steht das ich für das Unternehmen XY beschäftigt bin? M ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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