Mitglied inaktiv
Hallo... Ich bin seit dem 07.01,11 in Elternzeit,die ich für 1 Jahr beantragt habe. Ich bin unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die nur 1 Unternehmen hat,an das sie Mitarbeiter entleiht. Bei diesem Unternehmen war ich bis zu meiner SS und bekam daraufhin ein BV weil dort kein schwangerengerechter Arbeitsplatz vorhanden war/ist. Nun zu meiner Frage... Wenn ich vor Ablauf meiner Elternzeit schwanger werden würde,wie müsste mich meine Zeitarbeitsfirma dann bezahlen?Wäre ich automatisch wieder in einem BV drin,weil es ja nur das 1 Unternehmen gibt und würde dann dasselbe bekommen was ich im BV in der 1. SS bekam?Oder würde ich den Grundlohn (ohne Zulagen) erhalten,weil ich ja im Grunde "nur" bei der Leihfirma bin und nicht in dem Unternehmen. Lg, Sandra
Hallo, das kommt auf den Vertrag an, insbesondere auf den dain geregelten Einsatzbereich. Wenn man Sie danach woanders einsetzen darf, ist das ok. Sonst eben nicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Oder hat die Zeitarbeitsfirma sogar das Recht mich dann zu kündigen,weil ich eben schwanger nicht mehr einatzfähig für dieses eine Unternehmen bin? LG und vielen Dank im vorraus
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