Maliel
Sehr geehrte Frauz Bader, ich bin seit Mai 2012 bei einer Zeitarbeitsfirmas angestellt. Zwischenzeitlich habe ich 2 Kinder bekommen und am 03.11.17 endet meine Elternzeit. Nun werde ich einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit stellen. Ich gehe davon aus, das mein Chef ihn aus betrieblichen Gründen ablehnen wird und mir einen Aufhebungsvertrag vorlegen wird oder mich um Kündigung bitten wird, ich denke nicht, dass er mich selbst kündigen wird (nach Bekanntgabe der Schwangerschaft, hatte die Firma schon versucht mich zu kündigen, aber das war ja natürlich nicht rechtens und gab einen riesen zinober) Wie ist da die Rechtslage? Ich weiss, dass auf betrieblichen Gründen so ein Antrag abgelehnt werden kann, ich denke dieser liegt vor, wenn die Kunden der Zeitarbeitsfima nur Vollzeitstellen vergeben!? Muss ich dann selbst kündigen oder den Aufhebungsvertrag unterschreiben? In beiden Fällen wird mir ja dann das Amt Probleme bereiten. Vorsorglich bin ich schon auf der Suche nach einer neuen Stelle, was sich aber sehr schwierig gestaltet. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Ch. Wehrheim
Hallo, Ihr Arbeitgeber muss ausführen, warum er Sie nicht auch Teilzeit vermitteln kann. Dies hängt von der jeweiligen Branche ab. Liebe Grüße NB
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