Stinibieni234
Hallo Frau Bader. Ich (Zahnarzthelferin) und bis Mai 2018 in Elternzeit (insgesamt dann 3 Jahre) arbeite momentan auf 450€ Basis bei einem anderen Zahnarzt. Nun bin ich schwanger. Meine Frage: 1. Beschäftigungsverbot und 450€ bis zum Beginn des Mutterschutzes und zahlt mein "alter" AG Mutterschaftsgeld? 2. Wie errechnet sich das Elterngeld? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Im Beschäftigungsverbot zahlt der Mini Job Arbeitgeber. Am besten beenden Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, dann bekommen Sie vom alten Arbeitgeber Mutterschaftsgeld. Ob sie dann auch vom neuen Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bekommen, hängt darauf an, ob der Vertrag automatisch mit der Beendigung der Elternzeit endet. 2. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, im August 2015 wurde unser Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit vereinbart, welche am 31.7.2017 endet. Elterngeld haben wir im ersten Elternjahr erhalten. Da die Kitaplatzfrage noch nicht geklärt ist, werde ich wohl eine Verlängerung der Elternzeit beantragen müssen. Kitaplatz bekommen wir evtl. noch Mitte August, durch d ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können uns weiterhelfen! Wir haben in Juni unser Sohn bekommen. Aktuell ist meine Frau in Elternzeit für 2 Jahre und möchten jetzt Elterngeld für 1 Jahr beantragen. Die Frage dazu ist folgende. Wir spielen mit dem Gedanken, ein 2. zu bekommen- und das Zeitnah, da wir auch nicht mehr die jüngsten sind. Wie ge ...
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Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
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