Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahnarzthelferin -In Minijob während Elternzeit schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahnarzthelferin -In Minijob während Elternzeit schwanger

Stinibieni234

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Hallo Frau Bader. Ich (Zahnarzthelferin) und bis Mai 2018 in Elternzeit (insgesamt dann 3 Jahre) arbeite momentan auf 450€ Basis bei einem anderen Zahnarzt. Nun bin ich schwanger. Meine Frage: 1. Beschäftigungsverbot und 450€ bis zum Beginn des Mutterschutzes und zahlt mein "alter" AG Mutterschaftsgeld? 2. Wie errechnet sich das Elterngeld? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Im Beschäftigungsverbot zahlt der Mini Job Arbeitgeber. Am besten beenden Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, dann bekommen Sie vom alten Arbeitgeber Mutterschaftsgeld. Ob sie dann auch vom neuen Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bekommen, hängt darauf an, ob der Vertrag automatisch mit der Beendigung der Elternzeit endet. 2. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Liebe Grüße NB


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