Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Während Elternzeit schwanger

Aysun90

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Hallo Ich habe da mal eine Frage und zwar meine schwägerin ist wieder schwanger das erste Kind wird am 08.02.2019 1 jahr alt sie hat 2 jahre elternzeit genommen .... Sie meinte das Sie jetzt Elterngeldstelle anrufen kann und komplett das rest geld was sie noch bekommen würde anfordern kann anschliessend dann wieder arbeitsverbot einreichen um wieder normales gehalt bekommen stimmt es?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann die EZ am Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Eher insbesondere nicht, um in ein Bv zu gehen Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, kann sie nicht. Sie kann die laufende EZ erst zum neuen Mutterschutz beenden. dann spätestens sollte sie sich auch mögliches Rest-EG auszahlen lassen. Sie kann sich aber innerhalb der EZ einen TZ-Job suchen bei dem sie eben arbeiten kann, bei ihren AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. dann bekommt sie entsprechend TZ-Lohn. Würde ich auch zu raten wenn sie ein höheres EG haben will, sonst gibt es im schlechtesten falle nur die 300 € Mindestsatz plus Geschwisterbonus.


mellomania

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sie kann auch kein beschäftigungsverbot einreichen. das reicht man nicht ein. das erhält man WENN man arbeitet und WENN die arbeit ein gefahr darstellt, was aber erst geprüft werden muss. und wenn die prüfung des arbeitgebers sagt, die arbeit ist gefährlich, dann MUSS der arbeitgeber eine ersatztätigkeit zuweisen die sie annehmen muss. erst wenn DAS ALLES nicht geht, DANN erhält sie ein bv. aber eben nur wenn sie überhaupt arbeitet. da sie aber in reiner elternzeit ist, passiert gar nix. sie arbeitet nix also ist auch nix gefährlich. sie kann die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um den vollen arbeitgeberanteil zum mutterschaftsgeld zu erhalten. aber solange, eben bis zum neuen mutterschutz, läuft die elternzeit weiter.


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