Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung während eines Beschäftigungsverbotes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlung während eines Beschäftigungsverbotes

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Guten Morgen Frau Bader! Ich habe heute ein beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt bekommen. Welches ich gleich abholen und dem Arbeitgeber bringen muss. Nun zur meiner Frage. Ich weiß das der AG mir nun mein GEhalt weiter zaheln muss. Aber wie wird das berechnet? Habe im Internet gelesen das die 3 Monate bzw. 13 Wochen vor der Schwangerschaft als Grundlage genommen werden, stimmt das so? Denn es geht bei mir konkret darum, das meine SChwangerschaft mitte April festgestellt wurde. Bis März hatte ich eine 3/4 Stelle, diese wurde ab mitte März auf eine halbe stelle gekürzt. Ist es nun so das ich sogesehen den durchnitt von mitte Dezember bis mitte März bekommen müsste? Falls ja, und der AG macht es anders, an wen muss ich mich richten? Ausserdem habe ich noch 3 Wochen Urlaub, muss mein AG mir diesen nun auszahlen? Meine Mutterschutzfrist beginnt im oktober, und mein Vertrag geht bis März 08. Muss ich dann auch noch Urlaub entlohnt bekommen für Januar bis März nächsten Jahres? Oder zählt das nicht weil ich in Elternzeit sein werde? Entschuldigen sie bitte für die vielen Fragen. Ich danke ihnen ganz herzlich im Vorraus. Magda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihre Stelle doch sowieso gekürzt ist, würden Sie ja umehr bekommen, als wenn Sie arbeiten, wenn die 3/4 -Stelle mit hineingerechnet würde. Das kann also nicht sein. Liebe Grüsse, NB


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