hamburger_deern
Sehr geehrte Frau Bader, Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ja der durchschnittliche Nettolohn der letzten 12 Monate herangezogen. Bei meinem Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit ein Überstundenkonto aufzubauen, diese kann man entweder abbummeln oder ausbezahlen lassen. Werden ausbezahlte Überstunden für die Elterngeldberechung mit heran gezogen? Und wie schaut es mit einem 13. Gehalt bzw. 2 halben Gehältern aus? Diese sind vertraglich geregelt und explizit kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen in der Gegaltsabrechnun aber unglücklicherweise als Sonderzahlung. Muss man der Elterngeldstelle dann den Vertrag mit belegen? Vielen Dank für die Auskunft!
Hallo, das kommt darauf an, wie der AG es deklariert. Wenn es Lohn ist, ja, Einmalzahlungen nein Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sonderzahlungen, auch das 13. Monatsgehalt, werden nicht mit einbezogen für die Berechnung des Elterngeldes. Genauso verhält es sich mit unregelmäßigen Überstunden und Zuschlägen. Da hilft es leider auch nicht den Vertrag mit einzureichen. LG Sabine
hamburger_deern
Hallo Sabine, Kannst du mir hierzu Quellen nennen? Ich finde insbesondere zu den Überstunden so viele wiedersprüchliche Angaben. VG
Mitglied inaktiv
Nein, Quellen habe ich nicht. Fr. Bader schreibt dazu immer wieder mal dass Überstunden zum Gehalt gehören und daher auch mitgerechnet werden. Ich kann allerdings aus Erfahrung einer guten Freundin sagen dass beim 1. EG die Üebrstundenauszahlungen gar nicht mit angerechnet wurden und beim 2. EG nur die die regelmäßig waren (Mittelwert) - nachdem sie Widerspruch eingelegt hat. LG Sabine
hamburger_deern
Ok, also schonmal auf ein längeres Gezerre einstellen. Danke für die Info!
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