still-water
Hallo, ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig... ich habe leider gestern eine Absage von unserem Wunschkindergarten bekommen. Hier wird nach Geburtsdatum aufgenommen und dieses Jahr können keine Kinder mehr angenommen werden die nach Juni 09 geboren sind. Nun haben wir noch einen zweiten zur Auswahl... Was aber mache ich, wenn meine Tochter auch dort nicht aufgenommen werden kann? Es sind beides kirchliche Einrichtungen; ich möchte meine Tochter hier in keinen Städtischen Kindergarten geben, die haben keinen guten Ruf. Welches Recht habe ich nun auf einen Platz in einem dieser Kindergärten? Gesetzlich haben wir ja Anspruch auf einen Platz ab 3 Jahre... liebe Grüße,
Hallo, Sie haben einen Anspruch ab 3 (Rh-P ab 2), aber nicht auf einen Wunschkindergarten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß gar keinen. Zwar gibt es nun ab 3 ( in irgendeinem Bundesland auch ab 2 ) einen Anspruch auf einen Platz, aber nicht nach Wunscheinrichtung. Alternativ vielleicht eine Tagesmutter suchen bis im Wunschkindergarten ein Platz frei wird.
kati1976
ab 3 jahre gibt einen rechtsanspruch auf einen platz aber leider kann man einen platz in der wunschkita nicht erzwingen
still-water
Vom WunschKiGa haben wir uns schon fast verabschiedet... Aber auch alle anderen Kindergärten in der Stadt haben lange Wartelisten, habe alle durchtelefoniert heute... Eine Tagesmutter würde mehr als das 4-fache kosten... Würden wir dafür Zuschuß bekommen??
Mitglied inaktiv
Ja, auch eine tagesmutter wird bezuschusst und darf für ein Kind mit Anspruch nicht teurer sein als ein regulärer Platz. Sofern sie mit der Stadt zusammenarbeitet. Am besten zum Jugendamt gehen, die haben Ordner ihrer Tagesmütter aus denen man sich Adressen rausschreiben kann.
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