Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnungsgeld wird nicht bezahlt, da rückwirkend Leistung von ALG1 bez. wurde?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnungsgeld wird nicht bezahlt, da rückwirkend Leistung von ALG1 bez. wurde?

Nadja13

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Hallo, ich bin in der 36 SSW, mein erstes Kind und ohne den Vater. Ich habe seit April ALG1 und 2 beantragt, da ich zuletzt als Putzkraft mit 700€ gearbeitet hatte. Aufgrund der SS hat mein Arbeitgeber den Vertrag noch im selben Monat nicht mehr verlängert. Eine Wohnung habe ich auch erst im April gefunden und beim Jobcenter Wohngeld beantragt. Die Wohnung kostet warm 580€ (ein offizielles Schreiben vom Jobcenter, dass der Preis angemessen ist, habe ich erhalten). Seit April habe ich ERST JETZT rückwirkend ALG1 (Das entspricht, laut dem Schreiben: 1x 534€ (April), 1x 696€(Mai-Juli), 1x 348€ erhalten und davor hatte ich absolut 4 Monate lang gar nichts! Ich befinde mich inzwischen in Mutterschaft und bis jetzt kämpfe ich immer noch mit dem Jobcenter, wegen der Wohnung. Allerdings erhalte ich ständig immer wieder andere Briefe, indem ich etwas nachweisen und darlegen soll. Seit April habe ich auch keine Miete bezahlen können. Auf mein letztes Telefonat erhielt ich folgende Antwort; Sie haben doch vom Arbeitsamt knapp 2.600€ überwiesen bekommen, damit können Sie die Wohnung doch bezahlen? Das Geld bekam ich ja auch auf einen Schlag, z.B. im April und im August hätte das nicht gereicht. 4 Monatsmieten entsprechen 2.320€ zum Leben bliebe mir nur 280€ (Bis jetzt habe ich noch keine Babyausttatung kein Bett, Klamotten oder Rechnungen bezahlt, ... ) Hinzu kommt, dass meine KK noch offene Beiträge hat, in Höhe von 800€ die ich bezahlen muss, ansonsten bekäme ich kein Mutterschaftsgeld. (Diese Kosten sind vom letzten Jahr entstanden, weil das Arbeitsamt mich abgemeldet hat aufgrund meines 450€ Jobs. Ab Juli, in dieser Zeit wurden keine Beiträge an die Krankenkasse bezahlt. Bis mein Arbeitgeber die Stunden im Dez. erhöht hat) Das habe ich dem Jobcenter auch weitergegeben. Ihre Antwort darauf, dass Geld ist nicht für Schulden gedacht und Sie möchte den Nachweis sehen das ich von dem Geld bereits 800€ an den Gerichtsvollzieher bezahlt habe. Ich kann froh sein, das ich die Wohnung bis jetzt nicht verloren habe. Über mein Mutterschaftsgeld habe ich bis jetzt noch keinen Nachweis, dass ich wieder voll versichert bin und auch diesen bezahlt bekommen. Ist das ganze den so überhaupt rechtens? Soll ich mir anwaltliche Hilfe suchen? Vielen Dank.


cube

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Das Ganze klingt etwas verworren - sorry. Du warst also in 2020 zunächst arbeitslos, hast dann imJuli einen 450-Euro-Job angenommen und dann bei gleichem AG die Stunden dieses Jobs im Dez 2020 erhöht hat und zuletzt 700 Euro dort verdient. Dann wurde im April 2021 dein Vertrag nicht verlängert und du hast dich arbeitslos gemeldet und ALG 1 beantragt. Von Juli bis Dez. wurden keine KK-Beiträge bezahlt. Wegen derer inzwischen auch schon der Gerichtsvollzieher da war. Richtig so weit? Frage: warum wurden keine KK-Beiträge bezahlt? Du wirst idR sehr schnell ein Schreiben von der KK erhalten, wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Der GV steht nicht nach 1 Schreiben vor der Türe. Du wirst da schon mehrere Aufforderungen erhalten haben inkl. der Ankündigung des GV. Offenbar hast du das aber alles ignoriert? Von 450 Euro alleine wirst du ja auch nicht gelebt haben. Hast du in der Zeit aufstockendes H4 erhalten oder einen Partner gehabt, der den Lebensunterhalt mit finanziert hat? Hat der AG dich bei der Minijob-Zentrale angemeldet? Das sind ja auch Dinge, um die man sich auch selbst mit kümmern muss, also nachfragen bei AG, Amt oder KK. Das das Amt ALG bei einer kurzfristigen Meldung erst nachträglich bzw. nach Bearbeitungszeit rückwirkend zahlt, ist eher normal. Auch hier stellt sich mir aber die Frage, von was du dann in dieser Zeit, in der du kein Geld erhalten hast, gelebt hast. Du musst hier natürlich nicht minutiös darlegen, wie was wann gelaufen ist - aber das, was du schreibst, wirkt so, als wenn du einfach einige Dinge ignoriert hast und/oder dich um andere einfach gar nicht selbst mit gekümmert hast. Ich würde dir eher raten, dich an eine Beratungs-/Hilfestelle wie zB die Caritas zu wenden und mit deren Hilfe das Durcheinander zu klären bzw. dir dort erklären lassen, um was du dich alles selbst kümmern musst, wo du was beantragen kannst etc. Ab der Geburt eures Kindes ist zusätzlich auch der Vater zu Unterhalt dem Kind gegenüber verpflichtet. Evt. auch dir gegenüber. Aber vorrangig wird es jetzt wohl erst mal darum gehen, dass du nicht aus der Wohnung fliegst und die Sache mit der KK klärst. Wie gesagt: lass dich bei einer entsprechenden Stelle beraten.


Nadja13

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@cube ich fange mal mit dem Jahr 2020 an: Ich habe bis Mai in Thüringen gearbeitet und gelebt und aufgrund von Corona die Arbeit und die Wohnung verloren. Ich bin dann erst mal bei einer Freundin untergekommen. Als diese 1 Monat später nach Hessen zog, bin ich mit Ihr. (In dieser Zeit habe ich ALG1 bezogen). Dort habe ich sofort eine Arbeitsstelle als 450€ Basis angenommen (Die Stunden würden erst erhöht werden, wenn Sie neue Kunden bekäme bis dahin musste ich mich gedulden) Beim Arbeitsamt habe ich das gemeldet und die haben mich daraufhin abgemeldet. Ich habe mich schriftlich gewehrt, dass ich damit mein Lebensunterhalt nicht bestreiten kann und das es eben nur ein Minijob ist. Das Arbeitsamt meinte bei Ihnen im System steht: ab Juli in Arbeit. 4 Monate lang habe ich Schriftwechsel mit dem Arbeitsamt geführt bis ich im November, den endgültigen Beschluss bekam, dass ich keinen Anspruch bekomme. Da meine Stunden im Dez. erhöht wurden, habe ich mich dann nicht weiter mit Arbeitsamt auseinandergesetzt. Gelebt habe ich von und bei einer Freundin, die ja den ganzen Sachverhalt kennt. Als die Stunden und der Vertrag sich geändert hat, habe ich Sie dann entschädigt für Ihre Hilfe. Ich war öfters einkaufen oder habe ihr Miete bezahlt, solange bis sich meine Situation durch die SS komplett verändert hat und ich eine Wohnung gesucht habe. Glücklicherweise wurde die Wohnung unter Ihr im April frei und meine Freundin half mir die Wohnung zu bekommen, da die Vermieterin eine sehr gute Freundin Ihrer Familie ist. Mein Vertrag wurde aufgrund der SS nicht verlängert und ich habe ALG 1 und aufstockend ALG2, da ich trotz Stundenerhöhung und dank Corona zwischen 500 -700 verdient habe und mir klar war, dass ALG1 nicht sehr hoch werden kann. Das die Krankenkasse keine Beiträge bezogen hat, habe ich erst erfahren als ich mich offiziell umgemeldet hatte, (Was erst jetzt im April 21 passiert ist). und der Brief vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten lag. Es wurde der Höchstsatz berechnet (3.000€) und ich habe Ihnen den gesamten Schriftwechsel zwischen mir und dem Arbeitsamt zugeschickt, dadurch wurde der Betrag auf 800€ gekürzt. Was ich dann, jetzt mit dem rückwirkenden ALG bezahlt habe.


Felica

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Irgendwo hänge ich da bei den Daten. Du schreibst du hast erst im April ALG1 bezogen, das hast du auch rückwirkend bekommen. Ich gehe davon aus in den 4 Monaten vorher warst du am arbeiten. Wenn nicht, warum hast du 4 Monate gewartet bis du ALG1 beantragt hast? Klar das du das nicht rückwirkend bekommst.


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