Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wo beziehe ich nun Elterngeld und wie in welcher Höhe €

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wo beziehe ich nun Elterngeld und wie in welcher Höhe €

Alessa@

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Hallo ich bin seit dem 04.11.2013 in Elternzeit mit meinem ersten Sohn nun bekomme ich mein 2 am 24.09.2016. Ich arbeite nicht und habe am 10.06.2016 mein Job aufgegeben! Von wem bekomme ich jetzt Elterngeld und in welcher Höhe bekomme ich es wie wird das ganze berechnet wir Leben in Bayern muss ich meinen Antrag bei der Familienkasse stellen?? Viele Dank für Ihr Feedback


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen nur den Pauschbetrag u bis zum 3. Geb. des ersten Kindes den Geschwisterbonus. Zu beantragen beid er EG-Stelle der Satdt Liebe Grüße NB


malini

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Du hast nie Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, oder? Dann gibt's nur den Mindestsatz von 300 Euro. Beantragen musst du es beim "Zentrum Bayern Familie und Soziales", google mal "Elterngeldantrag Bayern".


Sternenschnuppe

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Das wird der Mindestsatz. Wieso hast Du den Job aufgegeben? Du hättest Mutterschutzgeld bekommen können ...


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