Blubber601
Hallo Frau Bäder, Ich bin in der 31. Woche schwanger und habe am 04.05.2017 ein generelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen. Meine Arbeitsstelle in einem Callcenter war befristet und läuft nun endgültig zum 30.06.2017 aus. Mein Mutterschutz beginnt am 31.07.2017 (ET 11.09.2017). Das heißt ich wäre ein Monat arbeitslos bevor meinem Mutterschutzfrist beginnt. Soweit alles richtig. Ich habe mich auch fristgemäß 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet. Nun war ich beim Arbeitsamt um mich persönlich arbeitslos zu melden. Die sagten ich hätte keinen Anspruch auf alg1 da ich durch mein Beschäftgungsverbot dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Das Amt verwies mich an meine Krankenkasse zwecks Krankengeld. Also machte ich mich auf dem Weg zur Krankenkasse. Da ich zusätzlich zum Beschäftigungsverbot seit 2 Wochen krankgeschrieben bin habe ich nun Krankengeld beantragt und werde dies auch bis zum 30.07.2017 bekommen. Nun ist meine Frage, was muss ich machen wenn mein Beschäftigungsverbot endet und die Mutterschutzfrist beginnt? Muss ich mich dann wieder arbeitslos melden? Und zum Mutterschaftsgeld bekommt man ja normalerweise einen Arbeitgeberzuschuss. Gibt es diesen vom Arbeitsamt oder fällt der komplett weg? Und wie sieht es aus mit Elternzeit und Elterngeld, muss ich die Elternzeit beim Arbeitsamt beantragen oder Wer ist überhaupt in dieser Zeit für mich zuständig. Ich weiß nicht mehr weiter und keiner kann helfen :( Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo, das ist durchaus ein Problem. Wer hat das BV denn ausgestellt? Können Sie wirklich generell in Ihrem Job nicht arbeiten? Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...