KidaLisa
Guten Tag Frau Bader, ich habe diese Frage am 30.7. schon einmal gestellt. Allerdings war Ihre Antwort nicht zutreffend auf meine Problematik. Es geht nicht um das Mutterschaftsgeld, sondern um den Mutterschutzlohn, also die Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes. Hier noch mal die gesamte Frage: Wie bereits o. g. ist meine Frage, ob sich eine Korrektur des errechneten Entbindungstermines auf den Berechnungszeitraum des Mutterschutzlohnes (also die Lohnfortzahlung während eines Beschäftigtigungsverbotes) auswirkt. Konkret geht es darum, dass der ursprüngliche Berechnungszeitraum meines weiteren Gehalts, zuzüglich Zeitzuschlägen (Wechselschicht), 08, 09, & 10/2018 war. Durch einen nach hinten korrigierten ET wäre es dann aber theoretisch 09, 10 & 11/2018, was für mich aufgrund eines geänderten Stundenumfangs und somit auch erhöhten Zeitzuschlägen relevant ist. Korrigiert wurde in der 19. SSW, während ich mich schon im Beschäftigungsverbot befand. Vielen Dank und freundliche Grüße.
Hallo, ich verstehe die Frage immer noch nicht. Mutterschutzlohn bekommt man im Beschäftigungsverbot. Da bekommt man das, was man ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. entscheidend für die Berechnung sind die Monate vor der Schwangerschaft.Mit dem Entbindungstermin hat das doch gar nichts zu tun. Liebe Grüße NB
mellomania
deine frage ist falsch! das ist doch kein mutterschutzlohn wenn du die entlohnung IM BV meinst? du erhälst im BV das was du ohne bv erhalten würdest. und wenn in der 19. woche korrigiert wird..ich weiß nicht, so spät wird das normal nicht mehr gemacht! ehrlich gesagt versteh ich überhaupt nicht was deine begriffe mit der frage zu tun haben. hast du zu wenig bekommen? warum wurden die stunden geändert? vertraglich?
luvi
Hallo, Der Lohn im BV hat doch nichts mit dem ET zu tun. Ich glaube, du verwechselst da was. Hast du den Eindruck, du hast im BV zu wenig bekommen, da der Durchschnittslohn der falschen Monate genommen wurde? Bei unregelmäßigem Lohn werden für die Berechnung 3 Monatsgehälter vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Wenn du aber aufgrund der Stundenerhöhung mehr Lohn bekommen hast und das auch noch im Zeitraum der Schwangerschaft erhalten hättest, muss der BV-Lohn auch mit der erhöhten Stundenzahl berechnet werden. LG luvi
drosera
Hi, Der ET war also ursprünglich ca im Dezember 2018 und wurde dann nach Januar 2019 korrigiert und du möchtest jetzt wissen, ob dadurch der 3-Monats-Zeitraum (über den das Durchschnittsgehalt berechnet wird) für die Berechnung des Mutterschutzlohnes sich verändert hat? Hast du (und wann) dem Arbeitgeber den korrigierten Termin mitgeteilt? Wann bist du denn dann in Mutterschutz gegangen - 6 Wochen vor dem neuen ET oder 6 Wochen vor dem alten? Hat der AG das so mit dem neuen Termin an die Krankenkasse gemeldet, dir so für das Elterngeld bescheinigt?
Felica
Kann mich irren, aber für die Berechnung der BV-Vergütung ist der Lohn in den 3 Monaten vor der Schwangerschaft maßgeblich. Wenn man immer das gleiche vertragliche verdient ist das ohne Belang, weil es keinen Unterschied macht, es ergibt sich immer das gleiche Endgeld. Wird die Bezahlung erhöht oder verringert sie sich dauerhaft, muss das genauso berücksichtigt werden. Auch da ist es dann egal wann die schwangerschaft entstanden ist. Was aber bei lohnzahlungen wo wirklich ein Schnitt über 3 Monaten genommen wird? Wenn zudem wegen schwankenden Zykluslängen der genaue Zeitpunkt unsicher ist wann das Kind erzeugt wurde? Wenn sich der ET ändert, muss im Gegenzug ja auch der ES und damit der Tag wann die schwangerschaft entstanden ist sich verschieben. Dann kann es durchaus passieren das sich eigentlich der 3 Monatsraum verändert. Dürfte aber extrem selten vorkommen einfach weil schon so eine lohnzahlung sehr selten ist. In aller Regel steht in einem Arbeitsvertrag entweder wie hoch das feste Gehalt jeden Monat ist oder aber wie viele Stunden man zu arbeiten hat. Anhand einer der beiden Punkte berechnet sich dann die Zahlungen im BV. Es müsste also wirklich ein Vertag sein wo die Schwangere nur nach Bedarf arbeitet, wo also weder Arbeitstage noch stundenumfang noch Gehalt festgelegt sind. Allerdings korrigiert ein Arzt nur im absoluten Ausnahmefall noch derartig spät weil sich in der 19ten SSW das nicht wirklich nachvollziehen lässt. Dafür sind die individuellen Entwicklungen einfach zu verschieden. Dazu müssen die Abweichungen auch schon extrem sein.
-Talia-
Das, was man im BV kriegt nennt man Mutterschutzlohn. Nicht zu verwechseln mit dem Mutterschaftsgeld, was man im vor- und nachgeburtlichen Mutterschutz bekommt. Vielleicht solltest du dich mal mit den Begrifflichkeiten befassen. Arbeitest du nicht in dem Bereich? Zur Frage kann ich nicht soviel beitragen. Allerdings gilt ja der Grundsatz, man bekommt im BV das, was man auch ohne bekommen würde. Nach meinem Verständnis müsste dann (3 Monate- Regel und ET hin oder her) eh der erhöhte Stundenumfang berücksichtigt werden - und sei es dann fiktiv oder so. Wenn jemand in den 3 Monaten vor der Schwangerschaft gar nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat, dann aber in der Schwangerschaft der vorher vereinbarte Vollzeitjob in Kraft tritt, kriegt sie als Mutterschutzlohn ja auch den Vollzeitlohn ab dem Zeitpunkt.
-Talia-
Warum sollte so eine Lohnzahlung extrem selten sein. Jeder, der im Schichtdienst arbeitet, wird das kennen. Je nach dem, wie oft man nachts, sonn- und feiertags... arbeiten muss.
Felica
Weil da in aller Regel festgelegt ist das man als Beispiel 40 Std im Schichtsystem arbeitet. Dann muss hochgerechnet werden. Wenn man also alle 3 Wochen nachts arbeitet, an jedem 3ten Feiertag zu arbeiten hat, dann hat das Regelmässigkeit, kann berechnet werden. Aber stell dir eine Aushilfe vor die nur dann arbeitet wenn Bedarf ist. Mal hat sie 5 Tage die Woche VZ gearbeitet, dann im nächsten Monat nur an 1nem Nachmittag die Woche. Da gibt es dann Null fixpunkte. Wir haben so studentische Aushilfen. In aller Regel arbeiten die nur an einem Tag der Woche, manche auch an 2 Tagen. In den Semesterferien aber dann plötzlich an jedem Tag. Das sind extreme Schwankungen.
luvi
Diese Verallgemeinerungen! Nein! Im Schichtdienst ist es nicht immer so, dass man regelmäßig die Schichten wechselt. Krankenschwestern, Erzieher in vollstationären Einrichtungen usw. arbeiten oft ohne regelmäßige Schichtwechsel. D Als ich noch Schichtdienst gearbeitet habe, hatte ich Zuschläge von mehreren hundert Euro Unterschied. Vor allem Dienste an Feiertagen hat man ziemlich gemerkt. Wie will man da Regelmäßigkeiten erkennen? Von wegen, jeden Monat ungefähr gleich verdienen. Bevor hier so überheblich und besserwisserisch geantwortet wird, sollte man sich erkundigen. LG luvi
KielSprotte
Die Frage ist, ob diese Frage überhaupt noch relevant ist, da mittlerweile fast ein Jahr vergangen ist. Meist gibt es in Tarifverträgen eine Ausschlußfrist von 3 bis 6 Monaten.....
-Talia-
Warum erzählst du denn, dass so eine Lohnzahlung ((also unregelmäßiger Lohn) extrem selten ist, wenn DU das doch schon bei euren studentischen Aushilfen siehst. Es fällt mir generell auf, dass du sehr zu Verallgemeinerungen neigst: „die meisten...“, „verdammt viele...“. Du kennst komischerweise auch immer viele Leute, bei denen das so oder anders ist. (Die meisten Erzieherinnen bei euch in der Umgebung bekommen kein BV mehr, sondern werden umgesetzt - woher kennst du soviele Erzieherinnen, die auch zufällig noch gerade schwanger sind??!?)
Felica
Verallgemeinerung bedeutet immer. Nicht in vielen Fällen.
luvi
Felica, Viele Fälle ist relativ. Aus meiner Erfahrung hat die geänderte Regelung in Bezug auf das BV nichts verändert. Dort,wo vorher ein BV erteilt wurde, wird auch jetzt noch eins erteilt. Ich kenne keinen, der umgesetzt wurde. Weiterhin stellen Ärzte BVs aus wegen Übelkeit und zwar bis Eintritt des Mutterschutzes. LG luvi
HeyDu!
Doch! Natürlich hat es etwas miteinander zu tun. Der Geburtstermin wurde korrigiert! Dadurch wird ein anderer Zeitraum relevant! Berechnungsgrundlage für das "BV Geld" war: August bis Oktober 2018. Durch den geänderten Geburtstermin ist die Schwangerschaft in der Theorie und vermutlich auch Praxis später eingetreten. Dadurch sind die relevanten Monate vor der Schwangerschaft nun September bis November 2018. Da die Fragestellerin in dem Zeitraum mehr Geld erhielt, ist die Frage für sie wichtig.
romankowitz
Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen ... man kann doch keinen Empfängnistermin nachträglich verschieben, oder? Die Schwangerschaft wurde festgestellt am .... und man ist dann so und so weit. Im Laufe der Monate kann man den Entbindungstermin korrigieren, was ja auch OK ist, aber den Empfängnistermin?????
KielSprotte
Ich glaube du hast einen Denkfehler - die drei Monate beziehen sich ja auf die 3 Monate bevor das BV in Kraft getreten ist und nicht auf den ET. Und sie schreibt ja selber, dass sie bereits im BV war als der ET korrigiert wurde. Also hat die Berechnung doch längst stattgefunden und das voraussichtliche BV hat sich lediglich verlängert (bis zum neuen ET).
HeyDu!
Huhu KielSprotte und Roman,
nein, kein Denkfehler. Der Zeitraum bezieht sich nicht auf die 3 Monate vor "Erlass" des BV sondern vor Schwangerschaftseintritt.
§ 18 MuSchG Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate VOR DEM EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.
Fraglich ist also der Zeitpunkt des Eintritts der Schwangerschaft. Schwangerschaft dauert in der Theorie 280 Tage, da ist nach Lehrbuch der Zeitraum Beginn Periode bis Eisprung 14 Tage mit dabei.
Theorie
Der Arzt geht von einem Bilderbuchzyklus 28 Tage aus und bestimmt den Geburtstermin. Korrigiert wird eigentlich immer nur bis zur ca. 12 SSW gemäß Entwicklung Ultraschall. Vielleicht war die Fragestellerin aber in der Zeit nicht beim Arzt. Es soll ja Frauen geben die gelassener mit der Schwangerschaft umgehen oder im Ausland sind ect.
Kind hinkt also immer zeitlich hinterher.
Tatsächlich war der Eisprung erst an beispielsweise Zyklustag 28... somit fehlen dem Kind ca. 14 Tage in der Entwicklung. Selbst 7 Tage können sich auswirken... Wenn gerade der Monatswechsel war.
Späterer Eisprung bedeutet auch spätere Zeugung. In der Theorie dauert die Schwangerschaft dann trotzdem nur 280 Tage. Sie trat also später als gedacht ein
Letztlich reichen ein paar Tage Unterschied und aus dem Zeitraum Aug. bis Okt. wird Sep. bis Nov.
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich erklärt
KielSprotte
Ok, Groschen ist gefallen ;)
HeyDu!
"Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort kein Datum angegeben, ist das Datum durch Rückrechnung vom voraussichtlichen Geburtsdatum um 280 Tage zu ermitteln. Ermittlung des Referenzzeitraums: Der Referenzzeitraum endet am letzten Tag des Monats, der dem Eintritt der Schwangerschaft vorausgeht, um 24.00 Uhr. Von diesem Zeitpunkt aus sind 3 Monate oder 13 Wochen zurückzurechnen. Der Arbeitgeber hat die Wahl. Bei geändertem Geburtstermin nach hinten, trat die Schwangerschaft bei Rückrechnung (280 Tage) also später ein." https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutz-verguetung-und-gewaehrung-sonstiger-leistungen-12-hoehe-und-berechnung_idesk_PI42323_HI569424.html
Felica
Genau und danke.
HeyDu!
Hallo Felica, habe gar nicht Euren Austausch verfolgt. Meine Antwort mit dem "Doch!" galt Frau Bader, die meinte: "Mit dem Entbindungstermin hat das doch gar nichts zu tun." Ich kann den Gedankengang der Fragestellerin absolut nachvollziehen. Weiß nur leider auch nicht die entgültige Antwort sicher, es ist u.a. ja viel Zeit vergangen. Kind schon auf der Welt vermutlich ;-)
Felica
Danke bezog sich darauf das anscheinend noch wer verstanden hat worum es der Userin geht. Wenn ich das richtig sehe ich das jetzt ihr 3ter Versuch gewesen. Persönlich denke ich auch das ist alles verjährt. Aber interessant fände ich es wie die Antwort aussehen würde wenn es eben noch akut wäre.
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