Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschutzlohn bei BV während Wiedereingliederung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschutzlohn bei BV während Wiedereingliederung

Poy05

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot erteilen, während ich aktuell, nach 10 Monaten Krankheit, in einer Wiedereingliederung bin. Welche Monate werden dann als Berechnugnsgrundlage für den Mutterschutzlohn herangezogen? Das Gehalt vor meiner Krankheit? Ich muss noch erwähnen, dass ich während meiner Krankheit eine Änderungskündigung erhalten habe und dadurch jetzt nach meiner Wiedereingliederung ab Mitte Februar ein geringeres Gehalt erhalten würde, als vor meiner Krankheit. Könnte evtl dieses neue Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, obwohl ich dieses bisher noch nie erhalten habe? Oder ist es immer das Gehalt vor der Krankheit? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann erst wirksam erteilt werden, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. Auch kann das Beschäftigungsverbot nicht wegen der Erkrankung ausgestellt werden. Ansonsten bekommen Sie in einem Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Erst einmal musst du überhaupt gesund sein um überhaupt in ein BV kommen zu können. Und dann würde das gelten, was du ohne BV bekommen würdest.


WonderWoman

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während der bem ist man doch weiterhin au. das bv ist daher für die tonne. ich wäre als ag auch irgendwie angepisst wenn eigentlich eine bem geplant ist und dann 1. ein bv und 2. muschu und dann wahrscheinlich ez bevorstünden. die bem soll dir doch ermöglichen wieder in deinen eigentlichen job reinzufinden. das macht doch so gar keinen sinn. der ag investiert zeit und kapazitäten um dich ins team und deine aufgaben wieder einzugliedern und dann fängt er in 3 (?) jahren wieder von vorne an.


Dojii

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Das BV greift erst mit dem offiziellen Ende der Wiedereingliederung, da du während dieser rechtlich noch arbeitsunfähig bist und die laufende AU weiter gilt. Eine AU wiegt mehr als ein BV, daher ist das BV auch gar nicht nötig.


WonderWoman

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das problem ist dass die bem normalerweise eigentlich darauf ausgelegt ist schrittweise bis zur normalen stundenzahl zu erhöhen. wenn das bv aber die normale stundenzahl verbietet ist die ganze bem hinfällig, mmn


Dojii

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Dann wäre sie aber weiterhin in der immer noch laufenden AU (und Krankengeld). 


WonderWoman

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genau relevanter ist der unterschied aber für das eg. die au geht seit 10 monaten und ist garantiert nicht ssbedingt. bedeutet mindestsatz. mit bv bekäme sie nicht nur jetzt mehr geld sondern der lohn würde das eg erhöhen. ein schelm wer böses dabei denkt. ich als ag würde die bem abbrechen. zurück auf komplett au, neuer versuch nach der ez. alles andere ist absolut sinnbefreit und kostet mich nur geld und kraft. dann soll sie die au komplett beenden, sich ein komplettes bv holen und mit der kk rumstreiten ob die das akzeptiert oder nicht.


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