Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschutzlohn

Frage: Berechnung Mutterschutzlohn

Daniluga

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Hallo Frau Bader, ich habe eine frage über den sogennanten Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot. Wie Sie wissen, dieser muss, in Höhe von – mindestens – dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, sein Das heiβt: die 13 Wochen bevor das Beschäftigunsverbot begonnen hat oder 13 Wochen bevor ich schwanger geworden bin ? Der Unterschied ist, dass ich im August 2016 schwanger geworden bin aber die Schwangerschaft wurde später, im Oktober 2016 festgestellt und ich wurde seitdem 24.10.2016 freigestellt. Weil ich Umsatzbeteiligung bekomme, das Durchschnittgehalt Mai-Juli ist unterschiedlich als der Durchschnitt Juli-September. Danke für Ihre Hilfe. LG. Daniluga


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Wann ist dein ET? Dann kann ich dir genau den Referenzzeitraum sagen. Es ist der Zeitraum vor Eintritt der Schwangerschaft, also 280 Tage vor ET, und dann 3 Monate zurück oder 13 Wochen zurück.


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