SZ1990
Ich bin im Moment ein wenig ratlos und benötige Ihren Rat. Ich hoffe, ich bin richtig bei Ihnen. Folgender Sachverhalt liegt vor: Seit Juli 2013 bin ich Erzieherin in einer Kita und mit 32 Wochenstunden angestellt. Seit Januar 2016 geh ich immer mehr Stunden in der Woche arbeiten als nur die 32 h, aber auf Überstundenbasis. Immer unterschiedlich von 3h im Monat bis hin zu 36 Überstunden im Monat. Von August 2017 bis Dezember 2017 wurde mein Arbeitsvertrag für die befristete Zeit auf 40 h erhöht (also das Gesamtbrutto, keine Überstunden). Danach wieder 32h plus Überstunden. Aber für die Überstundenvereinbarung habe ich nichts schriftliches. Im Januar 2018 habe ich nur 9 Überstunden im Monat bezahlt bekommen, da ich krank war und zusätzlich Urlaub hatte. Deswegen konnte ich nicht mehr Überstunden arbeiten. Seit Februar 2018 wurde ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun habe ich meine Gehaltsabrechnung bekommen und auf der steht nur das Brutto für 32 h/Woche Mutterschutzlohn. Ist das rechtens, da ich ja nie nur die 32 h in der Woche arbeiten war? Laut Mutterschutzgesetz steht mir ja der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ( 15.12.17 ist Tag der letzten Periode) zu. Zu diesem Zeitpunkt war ich 40 h arbeiten, aber eben nur befristet bis Ende Dezember. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, der Durchschnitt der letzten 3 Mo. inkl. Überstunden Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es steht im Text des MuSchG, dass vorübergehende Erhöhungen bei der Berechnung des Mutterschutzlohns nicht berücksichtigt werden. Du wirst immer so bezahlt, dass du dasselbe verdienst was du verdient hättest, wenn du nicht schwanger geworden wärst. Die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft (=vor Dezember) wären der Referenzzeitraum (eig. Sept-Nov.2017), aber nur wenn zu der Zeit ein 32-Std.-Vertrag vorlag. Da das nicht der Fall ist, muss der Referenzzeitraum auf die Monate davor gelegt werden, wo du mit 32 Std/wo beschäftigt warst.
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