Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich eher auf Ihren womöglichen Erfahrungsschatz. Ich bin bis Oktober noch in EZ. Mit nun 2 Kitakindern ist meine jetzige Stelle für mich nicht mehr haltbar. Bisher konnten meine Schwiegereltern öfter aushelfen, wenn mein Dienstplan und der meines Mannes es nicht möglich machten unser Kind abzuholen. Mit 2 Kindern haut das alles nicht mehr hin und mit der Beförderung meines Mannes geht auch eine Montagebereitschaft einher. Ich habe mir also eine Stelle mit geregelten Arbeitszeiten und weniger Fahrweg gesucht und den AV unterschrieben. Ich bin von einer gesetzlichen Kündigungsfrist ausgegangen, die 6 Wochen betragen hätte. Nun möchte ich die Kündigung einreichen und lese in meinem AV, dass die Bestimmungen des TVöD VKA gelten. Dort steht nun, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende habe . Da bin ich ja nun 2 Wochen zu spät dran und der neue AG kann keine weiteren 3 Monate warten. Wie groß ist wohl die Chance, dass man mir einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wird? Ich arbeite in einem großen Gesundheitskonzern mit über 16.000 Mitarbeitern.. meinen Sie, ich kann auf Kulanz hoffen? Mit freundlichen Grüßen, Ginny
von Miss Ginny am 17.07.2022, 16:25