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Liebe Frau Bader, ich bin Arzthelferin und habe vor 3 Jahren eine Stelle in einem Krankenhaus angenommen. Mein AG zahlt einen Beitrag zu einer betriebl. Altersversorgung. Der Anspruch beginnt nach 5 Jahren Dienstzeit. Ich werde wahrscheinlich nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr in den öffent. Dienst zurückkehren. Laut der Versicherung verfällt mein Anspruch. Erziehungszeiten werden nicht angerechnet. Stimmt das? Mit freundlichen Grüssen Gerlinde W.
Hallo, dass kommt auf die jeweiligen Verträge an, kann aber sein. Gruß, NB
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