hildegard
Es geht um meine Freundin. Sie hat sich von Vater ihres Kindes getrennt.Beide waren nicht verheiratet. Nun geht es um den Unterhalt.Er hat ein Einkommen von ca. 1000 Eu. im Mo. und wird wohl keinen Unterhalt zahlen brauchen wegen dem Selbsterhalt.Der liegt wohl bei 1000 Euro. Nun muß sie Unterhaltsvorschuss beantragen.Den muß der Kindsvater ja irgendwann mal zurückzahlen,soweit sogut. Er würde von sich aus nun gerne jeden Mo. 100 Euro zahlen. Werden seine 100 Euro auf den Vorschuss angerechnet?Bekommt sie dann weniger Vorschuss?Sollte sein Geld nicht berücksichtigt werde, wie ist es dann wenn er den Vorschuss zurückzahlen muß? Kann er dann sagen:"Hier ich habe ja jeden Monat 100 Euro an sie extra gezahlt, das soll mit der Rückzahlung verrechnet werden" oder heißt es dann eher: Pech für dich, das brauchtest du ja nicht machen.
Hallo, Sie müssen das mitd er Vorschussstelle beim JA klären - sonst machen Sie sich strafbar. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn er 100€ leisten kann, dann kann er das direkt an die Vorschusskasse zahlen. Schulden entstehen dann nur für die Differenz zum Vorschuss, den die Kasse dann komplett an die Mutter zahlt. Sofern sie nicht gezwungen ist sollte sie dann aber den Vorschuss nicht beantragen, es sei denn das Kind ist schon 6. Sie verzichtet dann zwar auf 33€ , aber spart sich Monate ein beim Vorschuss. Ab 6 beträgt der 180€ und wenn dann der Vater nicht mehr die 100€ Zahlen kann, ihre Monate aufgebraucht sind, bekommt sie nix.
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