Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und erhalte von meinem Exmann nachehelichen Unterhalt, der über die Anlage Unterhalt bei der Einkommensteuererklärung angeben wird. Wird dieser nachehliche Unterhalt auf das Elterngeld angerechnet und wenn ja in welcher Höhe? Vielen Dank. Schneck78
von Schneck78 am 06.12.2018, 20:02