manja1411
Liebe Frau Bader, es soll für meinen 18jährigen Sohn (nicht privilegiert) aus einer früheren Beziehung der Unterhalt neu berechnet werden. Ich habe neu geheiratet und mit dieser Frau einen 9jährigen Sohn. Ich zahle ja für diesen keinen wirklichen Unterhalt, da wir ja im gemeinsamen Haushalt leben. Wird bei der Berechnung für den 18jährigen aber Unterhalt nach DDT angenommen? Ein Anwalt meinte, da er ja nur Naturalunterhalt von uns bekommt, spielt das bei der Berechnung keine Rolle. Der 9jährige hätte damit nichts zu tun. Stimmt dies so? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo das 2. Kind spielt für die Einstufung in der DT eine Rolle und wenn ein Mangelfall vorliegt. Liebe Grüße NB
Kristiiin
Wenn Sie "so wenig" verdienen, dass Sie um sich, Ihr 9-jähriges Kind und ggf. noch ihre neue Freundin damit "durchfüttern" müssen und durch die Unterhaltszahlungen an den 18-jährigen Sohn unter Ihre Eigenbedarfsgranze rutschten, dann wird Kind Nr. 2 natürlich mit eingerechnet und Sie müssen weniger Unterhalts zahlen (auch abhängig vom Einkommen der Mutter des 2. Kindes, mit der Sie einen Haushalt teilen). Die Mutter Ihres 1.Kindes kann dann UVG zur Aufstokung auf den Mindestunterhalt beantragen. Wenn Sie gut genug verdienen, dass Sie trotz voller Unterhaltszahlung sich selbst und Kind No.2 versorgen können, dann spielt dieses keine Rolle. Also im Prinzip hat Ihr Anwalt Recht. Das erste Kind darf nicht darunter leiden, dass Sie ein zweites in die Welt gesetzt haben.
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