DontaHightower
Sehr geehrte Frau Bader, meine Partnerin mit Kind lebt von ihrem Mann getrennt und dieser hat jetzt auch eine neue Partnerin die beim Jugendamt arbeitet. Darf diese Mitarbeiterin beruflich mit diesem Fall betraut werden ? Welche Möglichkeiten gibt es da vorzubeugen bzw. was dagegen zu tun sollte es Parteiisch werden ? Vielen Dank.
Hallo, wenn die Mitarbeiterin mit dem Fall betreut würde,was ich mir nicht vorstellen kann, würde ich dagegen offiziell beim Leiter des JA vorgehen. Nichts dagegen tun können Sie/ Ihre Partnerin, wenn die zuständige Mitarbeiterin von der Freundin beeinflusst wird (im Sinne von JA wechseln). Liebe Grüße NB
Ani123
Aus Sicht als Erzieherin kann ich ihnen mitteilen, dass ich keine Bezugserzieherin von einem Kind sein darf, wenn ich mit den Eltern befreundet bin. Oft wünschen sich die Eltern genau das, weil sie meinen, dass es dem Kind dann leichter fällt anzukommen. Allerdings stehe ich dann im Konflikt, weil Freunden evtl. mitzuteilen, dass ihr Kind Förderung braucht usw. Ist schwerer als bei anderen Eltern. Daher ist es bei uns so, dass die Aufgabe dann jemand anderes übernimmt. Wenn über das Kind gesprochen wird darf ich dabei sein und auch was sagen. Was ich nicht darf den Eltern im privaten Umfeld Auskunft über ihr Kind was auf Kita bezogen ist. Viele Eltern probieren genau das aus. Da muss ich Grenzen setzen. In ihrem Fall würde ich sagen müsste sie es eigentlich ablehnen wenn ihr der Fall anvertraut wird. Mitarbeiten, z. B. in einer Besprechung dabei sein und über das Iind mit sprechen. Allerdings dürfen das nur Sachen sein welche sie beruflich erworben hat und nicht privat. Sollte sie für den Fall zuständig werden und es nicht selbst ablehnen sollten die einen Konflikt dazu mitteilen.
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