Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden diese Schulden auf den Unterhalt angerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden diese Schulden auf den Unterhalt angerechnet?

NeNeLe

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf den Kindesunterhalt. Mein Sohn ist noch 5 Jahre alt. Meine Frage lautet: Werden die Schulden des Kindsvaters auf den Kindesunterhalt angerechnet, wenn diese bereits vorhanden waren bevor das Kind geboren wurde und zwar in seiner vorherigen Ehe mit einer anderen Frau? Ich war nie mit ihm verheiratet, wir lebten bis zur Trennung aber in einer gemeinsamen Wohnung(eheähnlich?). Falls das wichtig ist, wir wohnen in Baden-Württemberg. Vielen Dank für Ihre Antwort :)


Ani_k

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Ja, sie werden mit angerechnet, da sie schon vor dem Kind vorhanden waren.


NeNeLe

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Danke Ani_k! Ich war mir nur nicht sicher, ob das auch gilt, wenn wir nie verheiratet waren. Im Internet steht dazu immer: Bei Eheleuten wird es angerechnet, was wir ja nicht sind.


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