Hallo, mein Freund und ich trennen uns. Unsere Tochter ist 4 Monate alt. Ez-Geld wurde nur bis Jan. genehmigt, da sein Gehalt die Berechnungsgrundlage war.Wir werden beide in andere Wohnungen ziehen. Ich möchte mindestens bis das Kind 1 Jahr alt ist, zu Hause bleiben. Nun meine Fragen: 1. Was muss ich beim Antrag auf Neuberechnung des Ez-Geldes angeben? 2. Wenn der KV mehr für das Kind bezahlt als die Düdo-Tabelle ausweist, wird das aufs EZ-Geld angerechnet? 3. Wenn er mir Unterhalt bezahlt, wird das angerechnet? 4. Kann ich mit Wohngeld rechnen? Das waren viele Fragen auf einmal. Bedanke mich schon im Voraus bei allen, die mir weiter helfen können. Grüße, Manuela
Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 13:32