Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was darf an Versicherungen dem Unterhalt angerechnet werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was darf an Versicherungen dem Unterhalt angerechnet werden?

wuselfritze

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Hallo Frau Bader, Bei uns läuft seit nun mehr als Zwei Jahren ein Kampf um den Unterhalt meiner beiden Großen Jungen. Ich fühle mich langsam wie auf dem türkischen Basar. Ständig gibts Neuberechnungen und aller Nase lang einen Widerspruch nach dem Widerspruch. Nachdem der vater die Besuchskosten bei den Großeltern nich angerechnet bekommen hat versuchen wir es jetzt über die Versicherungen die aber scheinbar völlig neu abgeschlossen wurden um den Unterhalt zu drücken. Jetzt meine Frage welche Versicherungen dürfen denn angerechnet werden? In unserem Fallgibts jetzt ein Nettogehalt und davon werden zur Bereinigung folgende Dinge abgezogen: Berufsbedingte Aufwendungen (klar) ,Unfallversicherung , Vorsorge Kinder (eine Rentenversicherung für beide Jungs die noch während der Ehe abgeschlossen wurde... die Hälfte würde ich einsehen) , Umgangskosten (seh ich ein es ist ne lange Fahrt), Berufsunfähigkeitsversicherung! und Lebensversicherung! Deren Kosten irgendwie sehr angestiegen sind seit es um den Unterhalt geht .. explosionsartig bzw die es vor ner Weile noch nicht gab. ... und strittige eheprägende Verbindlichkeiten die nicht nachvollziehbar sind (aber das ist ja ne ganz andere Sache) Hier gehn die Schreiben wirklich im 4 Wochen Takt ein das JA schreibt ne Berechnung der Anwalt kontert das JA gibt stellenweise nach berechnet neu Anwalt kontert mit ganz neuen Sachen ... Jetzt berechnet das JA wieder einen höheren Unterhalt daraufhin gibts wieder einen Widerspruch usw.... seit nunmehr August 2012 ... zur Grundlegenden Berechnung wurde das Jahr 2011 genommen weil 2012 durch undurchsichtig war und der Bearbeiter vom JA nicht durch sah. So leicht fühl ich mich ver..... (der letzt Abschnit war nur um mir ein bissl Luft zu machen, ich ärgere mich über mich selber das ich zum JA gegangen bin anstelle zum Anwalt, leider mußt ich beim JA einen Zettel unterschreiben das ich keinen Anwalt einschalten darf) Vielen Lieben Dank


Sternenschnuppe

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Der Zettel ist normal und auch richtig. Nur eine Stelle kann sich darum kümmern. Du kannst aber jederzeit die Beistandschaft beenden und dann zu einem Anwalt gehen. Notfalls muss das Gericht es regeln.


wuselfritze

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Frau Bader ich habe keinen Anwalt?! Sonst könnt ich doch da nachfragen.


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