Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird das Gehalt gekürzt, wenn ich weniger arbeite nach MuSchu

Frage: Wird das Gehalt gekürzt, wenn ich weniger arbeite nach MuSchu

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Hallo, ich arbeite jetzt als Allroundkraft in einer Firma und mache dort die komplette Admin. Bin ab dem 16.04.04 in MuSchu, Et ist Anfang Juni. Habe mit dem Chef geklärt, dass ich meinen Resturlaub aus 2003 und den Urlaub aus2004 hintenranhänge, schriftlich vereinbart. Wenn ich dann noch 2 Monate Elternzeit hintenranhängen möchte, ist das o.k, oder? Danach möchte ich von 8-12.30 im Büro und den Rest der Arebit mit nach Hause nehmen, falls ich nicht alles geschafft habe. Damit möchte ich gewährleisten, dass mein Gehalt nicht gekürzt wird. Geht das so einfach? Oder kann mein chef sich da richtig gegen wehren? Welche Argumente könnte er dagegen bringen?? Könnte ich vielleicht füt die Kosten für den Arbeitsplatz zuhause aufkommen?? Müssen wir das schriftlich festhalten?? vielen Dank im voraus Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EU kann individuell vereinbart werden. Home-Office muss vereinbart werden, es gibt nur uU einen Anspruch auf Teilzeit. Machen Sie alles schriftlich! Gruß, NB


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